Universität Wien

030063 PF Pflichtübung aus Öffentlichem Recht (2016S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Nachträgliche Aufnahme:
Es werden nachträglich Studierende aus der Warteliste aufgenommen, wenn es freie Plätze gibt.
Ein Tausch/Wechsel von Plätzen ist möglich.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 09.03. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 16.03. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 06.04. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 13.04. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 20.04. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 27.04. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 04.05. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 11.05. 17:00 - 19:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 18.05. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 25.05. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 01.06. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 08.06. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 15.06. 17:00 - 19:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 22.06. 17:00 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Pflichtübung auf öffentlichem Recht dient der Vorbereitung auf die FÜM III. Sie soll die Studierenden zur Lösung öffentlich-rechtlicher Probleme befähigen und trainiert daher die Anwendung der (durch Vorlesungsbesuch oder Eigenstudium erworbenen) Kenntnisse des öffentlichen Rechts auf konkrete Fälle; dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Studierenden Probleme erkennen und sie strukturiert zu lösen lernen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

2 Klausuren, Mitarbeit, Hausarbeit. Als Hilfsmittel dürfen unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweise) verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung und Beurteilungsmaßstab:
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer von zwei Klausuren sowie das Verfassen einer Hausarbeit. Die Klausurnote, die Hausarbeitsnote und die mündliche Mitarbeit fließen zu je einem Drittel in die Note ein.
Es besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.

Prüfungsstoff

Vorbereitung des jeweiligen Falles anhand der Lernunterlagen vor der jeweiligen Stunde, ständige Mitarbeit in fallbezogener Diskussion, schriftliche Klausur

Literatur

- Verfassungsrecht: wahlweise Berka, Lehrbuch Verfassungsrecht, 6. Aufl. 2016; Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht, 10. Aufl. 2014 oder Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 11. Aufl. 2015
- Allgemeines Verwaltungsrecht: Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2013
- Verwaltungsverfahrensrecht: wahlweise Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht, 5. Aufl. 2014 oder Kolonovits/Muzak/Stöger, Grundriss des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 10. Aufl. 2014
- Besonderes Verwaltungsrecht: wahlweise Bachmann ua (Hrsg), Besonderes Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 2014, oder Hammer ua (Hrsg), Besonderes Verwaltungsrecht, 1. Aufl. 2012
Verwaltungsgerichtsbarkeit:
GRABENWARTER/FISTER, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit, 4. Auflage, 2014, 195-309 oder
HAUER, Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts, 3. Auflage, 2014, 1-176

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15