Universität Wien

030065 PUE Übung aus Zivilrecht (2021W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
VOR-ORT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 28 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 11.10. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 18.10. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 25.10. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 08.11. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 15.11. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 22.11. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 29.11. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 06.12. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 13.12. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 10.01. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 17.01. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 24.01. 17:00 - 18:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele:
Fallbearbeitung und -lösung an Hand praktischer, möglichst aktueller OGH-Fälle
Schulung und Förderung der juristischen Argumentation und Auseinandersetzung, sowohl mündlich als auch in den schriftlichen Arbeiten
Vertiefung des bereits gelernten Wissens
Vorbereitung auf die mündliche wie die schriftliche Prüfung
Inhalte:
Lösung praktischer Fälle aus allen Gebieten des Bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in Wissenschaft, Judikatur und Legislative
Darstellung des Bürgerlichen Rechts in seinen praktischen Auswirkungen

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

2 Klausuren und Mitarbeit

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die schriftlichen Klausurbeiten werden mit den Noten 1 - 5 danach beurteilt, in welchem Ausmaß die Studierenden aus dem vorgegebenen Sachverhalt einerseits die in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen erkennen und ableiten und andererseits diese Anspruchsgrundlagen prüfen und beurteilen. Diese Fähigkeiten sollen die Studierenden durch die mündliche Besprechung der Fälle in der Pflichtübung lernen und üben. Die mündliche Mitarbeit wird vom Leiter der Lehrveranstaltung entsprechend festgehalten. Für die positive Beurteilung der Teilnahme an der Lehrveranstaltung wird vorausgesetzt, dass zumindest eine Klausurarbeit positiv bewertet wurde.

Prüfungsstoff

Wird während der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 30.03.2022 11:27