Universität Wien

030066 SE Seminar aus Arbeitsrecht - Betriebsverfassung (2023S)

für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

8.3.2023 - 13:00 - 14:30 Vorbesprechung
16.5.2023 - 17:30 - 19:30 - Zwischenbesprechung
2.6.2023 - 12:00 - 19:00 Präsentationen
3.6.2023 - 09:00 - 19:00 Präsentationen

alle Termine finden im Institut, Zi 001 statt

  • Mittwoch 08.03. 13:00 - 14:30 Ort in u:find Details (Vorbesprechung)
  • Dienstag 16.05. 17:30 - 19:30 Ort in u:find Details
  • Freitag 02.06. 12:00 - 19:00 Ort in u:find Details
  • Samstag 03.06. 09:00 - 19:00 Ort in u:find Details

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In diesem Seminar erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit den Kernthemen des Betriebsverfassungsrechts an Hand von grundlegenden und aktuellen Entscheidungen des OGH. Es sind dies folgende:
1. Betriebsbegriff – OGH 9 ObA 28/21i
2. Betriebsverfassungsr AN-Begriff bei Arbeitskräfteüberlassung – OGH 9 ObA 65/20d
3. Leitender Angestellter – OGH 9 ObA 89/19g
4. Stimmzettel bei BR-Wahl – VfGH 8. 6. 2017, V 15/2017
5. Anfechtung wegen Fraktionsstimmzettel – OGH 8 ObA 61/17d
6. Nichtigkeit einer BR-Wahl – OGH 9 ObA 154/21v
7. Einsichtnahme in AN-Daten als BR vs Datenschutz – OGH 6 ObA 1/14m
8. Kontrollmaßnahme GPS-Ortung – OGH 9 ObA 120/19s
9. Kontrollmaßnahme Elektronisches Schliesssystem – OGH 9 ObA 60/22x
10. Mitwirkung bei Versetzungen – 9 ObA 10/22v
11. Kündigungsanfechtung – Aufforderung des BR - OGH 8 ObA 29/22f
12. Entlassungsanfechtung – OGH 9 ObA 20/19k
13. Fiktive Karriere BR – OGH 9 ObA 10/21t
14. Besonderer Bestandsschutz – OGH 8 ObA 68/21i
15. Tendenzschutz – 9 ObA 54/22i und 9 ObA 56/22h

Die Vergabe der Themen erfolgt in der Vorbesprechung. Bei Überbuchung wird nach der Reihung durch das SSC vorgegangen; erscheinen Studierende nicht zur Vorbesprechung wird ihr Platz an die dort Anwesenden gemäß dem Wartelistenplatz vergeben. Es zahlt sich also aus zu kommen ...

Es ist bis Ende März ein kurzes Exposé zum Seminarthema (Themenaufriss, geplante Gliederung und eine erste Literaturliste) zu erstellen, am 16. Mai ein Zwischentermin zur Besprechung des Zwischenstandes abgehalten. Der Präsentationsblock findet dann am 2. und 3. Juni statt.

Bis Ende März ist ein Exposee zu verfassen auf das es dann feed-back gibt. Es ist ein 15 minütiges Referat vorzubereiten und im Rahmen der Blockeinheit im Juni zu präsentieren. Eine schriftliche Seminararbeit ist nur abzugeben, wenn eine Approbation als Diplomarbeit angestrebt wird.

Bei allen Terminen besteht Anwesenheitspflicht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Exposé, Präsentation, Beteiligung an der Diskussion

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Benotet wird das Exposée (10%), die Präsentation des zu bearbeitenden Themas (80%) sowie die aktive Teilnahme an den Diskussionen (10%).

Prüfungsstoff

Es ist eine Präsentation auf Basis der selbst recherchierten Literatur und Rechtsprechung zu halten - im Zuge des Exposé-Feedback werden Einstiegshinweise gegeben, sollte hier etwas fehlen. Auch im Zuge der Vorbereitungen werden Hilfestellungen geboten - eine Literaturliste zu den einzelnen Themen gibt es nicht, da gerade die Recherche wesentlicher Teil des Seminars ist.

Literatur

Zum Einstieg sind neben den Lehrbüchern die Kommentare zum ArbVG, die zum Großteil online verfügbar sind, zu empfehlen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:26