Universität Wien

030066 SE Seminar aus Arbeitsrecht - Koalitionsfreiheit und Kollektivvertrag (2023W)

für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

4.12.2023 - 17:00 - 19:00 - Besprechung des Zwischenstandes, Zi 001
12.1.2023 09:00 - 17:00 - Präsentation der Seminararbeiten, Zi 001
13.1.2023 09:00 - 17:00 - Präsentation der Seminararbeiten, Zi 001

  • Mittwoch 11.10. 09:00 - 11:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG (Vorbesprechung)
  • Montag 04.12. 17:00 - 19:00 Ort in u:find Details
  • Freitag 12.01. 09:00 - 17:00 Ort in u:find Details
  • Samstag 13.01. 09:00 - 17:00 Ort in u:find Details

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In diesem Seminar erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit einzelnen Aspekten der Koalitionsfreiheit in der Rechtsprechung des EGMR und des Europäischem Ausschusses für soziale Rechte (ECSR). Es ist eine aktuelle Entscheidung zu bearbeiten, dh diese ist darzustellen, zu konzeptualisieren und in ihren Auswirkungen für Österreich zu behandeln. Die Entscheidungen sind im Original auf Englisch oder Französisch (hier hilft aber DeepL gut weiter). Die Entscheidungen finden Sie wenn Sie die Sprache von u:find auf Englisch umstellen - weitere Informationen zu diesen finden sich dann im HSI-Reports zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht - https://www.hugo-sinzheimer-institut.de/hsi-report-zum-europaischen-arbeits-und-sozialrecht-22169.htm - wenn Sie dort die Geschäftszahl oder die Parteienbezeichnung eingeben.

Die Vergabe der Themen erfolgt in der Vorbesprechung. Bei Überbuchung wird nach der Reihung durch das SSC vorgegangen; erscheinen Studierende nicht zur Vorbesprechung wird ihr Platz an die dort Anwesenden gemäß dem Wartelistenplatz vergeben. Es zahlt sich also aus zu kommen ...

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Exposé, Präsentation, Beteiligung an der Diskussion

Es ist bis Ende Oktober ein kurzes Exposé zum Seminarthema (Themenaufriss, geplante Gliederung und eine erste Literaturliste) zu erstellen, Anfang Dezember wird ein Zwischentermin zur Besprechung des Zwischenstandes abgehalten. Der Präsentationsblock findet dann am 12. und 13. Jänner 2024 statt.

Bis Ende März ist ein Exposee zu verfassen auf das es dann feed-back gibt. Es ist ein 15 minütiges Referat vorzubereiten und im Rahmen der Blockeinheit im Juni zu präsentieren. Eine schriftliche Seminararbeit ist nur abzugeben, wenn eine Approbation als Diplomarbeit angestrebt wird.

Bei allen Terminen besteht Anwesenheitspflicht.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Benotet wird das Exposée (10%), die Präsentation des zu bearbeitenden Themas (80%) sowie die aktive Teilnahme an den Diskussionen (10%).

Prüfungsstoff

Es ist eine Präsentation auf Basis der selbst recherchierten Literatur und Rechtsprechung zu halten - im Zuge des Exposé-Feedback werden Einstiegshinweise gegeben, sollte hier etwas fehlen. Auch im Zuge der Vorbereitungen werden Hilfestellungen geboten - eine Literaturliste zu den einzelnen Themen gibt es nicht, da gerade die Recherche wesentlicher Teil des Seminars ist.

Literatur

Zum Einstieg empfohlen sind Kommentierungen von Art 11 EMRK (Koalitionsfreiheit) bzw zur revidierten Europäischen Sozialcharta
Pačić, Revidierte Europäische Sozialcharta in Österreich, Deutschland und Ungarn, Austrian law journal, 2022, Vol.9 (2), p.129-158 (open access)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 10.10.2023 18:46