Universität Wien

030066 SE Seminar aus Arbeitsrecht - Covid 19 und das Arbeitsrecht (2024S)

für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Di 07.05. 17:30-19:30 Ort in u:find Details

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Alle Termine finden im Institut, Zi 001 statt.

Donnerstag 14.03. 11:00 - 12:00 Ort in u:find Details (Vorbesprechung)
Donnerstag 06.06. 09:00 - 17:00 Ort in u:find Details
Freitag 07.06. 09:00 - 17:00 Ort in u:find Details

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In diesem Seminar erfolgt eine kritische Auseinandersetzung der Rechtsprechung des OGH zur COVID-10 Pandemie. Es ist eine aktuelle Entscheidung aus einer bekannt gegebenen Liste zu bearbeiten, dh diese ist darzustellen, zu konzeptualisieren und in ihren Auswirkungen zu behandeln. Auch auf die allenfalls bestehende Vorjudikatur und auf Literaturdiskussionen ist einzugehen. Die Liste der Entscheidungen finden Sie unten, den Langtext finden Sie im RIS.

Die Vergabe der Themen erfolgt in der Vorbesprechung. Bei Überbuchung wird nach der Reihung durch das SSC vorgegangen; erscheinen Studierende nicht zur Vorbesprechung wird ihr Platz an die dort Anwesenden gemäß dem Wartelistenplatz vergeben. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich viele Angemeldete wieder kurzfristig abmelden bzw nicht erscheinen. Es zahlt sich somit in der Regel aus in die Vorbesprechung zu kommen selbst wenn man recht weit hinten in der Warteliste ist.

1. Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung nach dem EpiG nur für Absonderung durch österreichische Behörden – OGH 8 ObA 48/23a und EuGH C-411/22
2. Entgeltfortzahlung nach EpiG subsidär zur arbeitsrechtlichen Entgeltfortzahlung? - 8 ObA 48/23a
3. Vergütung für rückwirkend angeordnete Absonderung – VwGH 2022/03/0002
4. COVID-19 und höhere Gewalt iSd § 1155 ABGB – OGH 9 ObA 133/22g
5. Keine Pflicht zur Kurzarbeit – OGH 8 ObA 26/22i
6. Überstunden bei Kurzarbeit – OGH 9 ObA 29/22p
7. Kündigung nach Kritik an COVID-Maßnahmen im Spital - OGH 8 ObA 24/22w
8. Entlassung einer Amtsärztin wegen maßnahmenkritischer Rede – OGH 8 ObA 44/22m
9. Kündigung wegen Weigerung des Tragens persönlicher Schutzausrüstung inkl MNS - OGH 8 ObA 45/22h
10. Kündigung bei Weigerung zu impfen - OGH 8 ObA 78/22m, OGH 9 ObA 116/22g
11. Kündigung bei fehlendem 3G-Nachweis (Weltanschauung?) – OGH 9 ObA 17/23z
12. Kündigung bei Testverweigerung – OGH 8 ObA 42/21s
13. Kündigung von BR-Mitgliedern bei 3G-Nachweispflichtverletzung - OGH 8 ObA 1/23i
14. Entlassung wegen Testverweigerung in Krankenanstalt– OGH 8 ObA 11/22h
15. Entlassung bei PCR-Testverweigerung (Lehrer mach nur Antigen-Test) – OGH 8 ObA 39/22a
16. Entlassung wegen Verweigerung der COVID-Testung - OGH 9 ObA 53/23v
17. Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit von Angehörigen einer Risikogruppe – OGH 8 ObA 77/22i
18. COVID-19 Infektion als Berufskrankheit – OGH 10 ObA 39/23t
19. Verfassungswidrigkeit der Berufskrankheitenliste? OGH 10 ObS 1/23d
20. COVID-19 Infektion als Arbeitsunfall – OGH 10 ObS 68/23g
21. Kostenersatz für COVID-19 Tests? – OGH 10 ObS 129/22a

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Exposé, Präsentation, Beteiligung an der Diskussion

Es ist bis Ende März ein kurzes Exposé zum Seminarthema (Themenaufriss, geplante Gliederung und eine erste Literaturliste) zu erstellen, Anfang Mai wird ein Zwischentermin zur Besprechung des Zwischenstandes abgehalten. Der Präsentationsblock findet dann am 6. und 7. Juni 2024 statt.

Bis Ende März ist ein Exposee zu verfassen auf das es dann feed-back gibt. Es ist ein 15 minütiges Referat vorzubereiten und im Rahmen der Blockeinheit im Juni zu präsentieren. Eine schriftliche Seminararbeit ist nur abzugeben, wenn eine Approbation als Diplomarbeit angestrebt wird.

Bei allen Terminen besteht Anwesenheitspflicht.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Benotet wird das Exposée (10%), die Präsentation des zu bearbeitenden Themas (80%) sowie die aktive Teilnahme an den Diskussionen (10%).

Prüfungsstoff

Es ist eine Präsentation auf Basis der selbst recherchierten Literatur und Rechtsprechung zu halten - im Zuge des Exposé-Feedback werden Einstiegshinweise gegeben, sollte hier etwas fehlen. Auch im Zuge der Vorbereitungen werden Hilfestellungen geboten - eine Literaturliste zu den einzelnen Themen gibt es nicht, da gerade die Recherche wesentlicher Teil des Seminars ist.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 07.03.2024 11:05