Universität Wien

030071 KU Menschenrechtliche und europarechtliche Grundlagen von Gleichheit und Nichtdiskriminierung (2020W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 12.11. 14:00 - 18:00 Digital
Dienstag 01.12. 13:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 02.12. 09:30 - 13:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 03.12. 13:00 - 17:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 15.12. 16:00 - 17:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Prinzipien von Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind zentrale Bestandteile des Menschenrechtsschutzes und jeglichem Freiheitsgedanken inhärent. Freiheit und Gleichheit sind wechselweise aufeinander bezogen und bedingen einander.
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung werden die Grundkonzepte von Gleichheit, Gleichbehandlung, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung unter Bezugnahme auf internationale und europäische Menschenrechtskonventionen und verfassungsrechtliche Bestimmungen in Österreich dargestellt und diskutiert. Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden ( auch Nichtjurist_innen) ein grundlegendes Verständnis für die Kernfragen dieses Rechtsbereiches zu vermitteln.
Die Bedeutung dieser weitgehend als Individualrechte formulierten Prinzipien wird insbesondere anhand der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Gerichtshofes der Europäischen Union und des Verfassungsgerichtshofs behandelt.

o Gleichheit und der Gleichheitsgrundsatz, für wen gilt er?
o Steht der Gleichbehandlungsgrundsatz in Konflikt mit anderen Grundrechten?
o Rechtliche Einordnung unterschiedlicher Formen von Diskriminierungen
o EGMR und EUGH, zwei Gerichtshöfe – zwei Rechtsordnungen?
o Zugang zum Recht und prozessuale Besonderheiten im Anti-Diskriminierungsrecht
o Anti-Diskriminierung in unterschiedlichen Rechtssystemen (national, EU, Europarat und UN)
o Anti-Diskriminierung als Politikfeld

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Aktive Mitarbeit, schriftliche Klausur. Alternativ kann auch zu einem selbst gewählten Thema eine Präsentation gehalten werden. Themen- und Terminvereinbarung in den ersten beiden Kurseinheiten. Die Präsentationen finden nicht isoliert statt, sondern werden thematisch in den Kursablauf eingebaut.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Aktive Mitarbeit, schriftliche Klausur oder Präsentation

Prüfungsstoff

Vortragsunterlagen

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11