030071 KU Menschenrechtliche und europarechtliche Grundlagen von Gleichheit und Nichtdiskriminierung (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 10.10.2020 00:01 bis Do 05.11.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 12.11.2020 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 12.11. 14:00 - 18:00 Digital
- Dienstag 01.12. 13:00 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 02.12. 09:30 - 13:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 03.12. 13:00 - 17:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.12. 16:00 - 17:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Aktive Mitarbeit, schriftliche Klausur. Alternativ kann auch zu einem selbst gewählten Thema eine Präsentation gehalten werden. Themen- und Terminvereinbarung in den ersten beiden Kurseinheiten. Die Präsentationen finden nicht isoliert statt, sondern werden thematisch in den Kursablauf eingebaut.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Aktive Mitarbeit, schriftliche Klausur oder Präsentation
Prüfungsstoff
Vortragsunterlagen
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung werden die Grundkonzepte von Gleichheit, Gleichbehandlung, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung unter Bezugnahme auf internationale und europäische Menschenrechtskonventionen und verfassungsrechtliche Bestimmungen in Österreich dargestellt und diskutiert. Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden ( auch Nichtjurist_innen) ein grundlegendes Verständnis für die Kernfragen dieses Rechtsbereiches zu vermitteln.
Die Bedeutung dieser weitgehend als Individualrechte formulierten Prinzipien wird insbesondere anhand der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, des Gerichtshofes der Europäischen Union und des Verfassungsgerichtshofs behandelt.o Gleichheit und der Gleichheitsgrundsatz, für wen gilt er?
o Steht der Gleichbehandlungsgrundsatz in Konflikt mit anderen Grundrechten?
o Rechtliche Einordnung unterschiedlicher Formen von Diskriminierungen
o EGMR und EUGH, zwei Gerichtshöfe – zwei Rechtsordnungen?
o Zugang zum Recht und prozessuale Besonderheiten im Anti-Diskriminierungsrecht
o Anti-Diskriminierung in unterschiedlichen Rechtssystemen (national, EU, Europarat und UN)
o Anti-Diskriminierung als Politikfeld