030072 KU Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Österreich (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Do 04.10.2018 23:59
- Abmeldung bis Do 11.10.2018 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 08.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Montag 15.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 22.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 29.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 05.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 12.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 19.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 26.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 03.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 10.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 07.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 14.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 21.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Modelle des Staat-Kirche-Verhältnisses in Geschichte und Gegenwart; Bemerkungen zum religionsrechtlich relevanten Recht der Europäischen Union; Das Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit im österreichischen Recht und im Recht der Europäischen Union mit besonderer Berücksichtigung der individuellen Religionsfreiheit; Die staatlich Regelungen betreffend die Frage der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft; Der Sektenbegriff im staatlichen Recht und die rechtlichen Befugnisse der Bundessektenstelle; Religionsfreiheit und Schulrecht: Religionsunterricht, Privatschulfinanzierung (dabei auch aktuelle Rechtsfragen zur Finanzierung islamischer Schulen!), Ethikunterricht, Schulkreuzkonflikt, religiöse Feste in Schulen und Kindergärten
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit, einstündiges schriftliches Kolloquium am Schluss der Lehrveranstaltung. Alternativ ist ein mündliches Abschlusskolloquium möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzliche Anwesenheitspflicht, Mitarbeit, positive Benotung des Abschlusskolloquiums.
Prüfungsstoff
Den Studierenden sollen Fragestellungen betreffend den Inhalt des Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und Spannungsfelder insb. mit einfachgesetzlichen Bestimmungen nähergebracht werden. Damit soll eine Vertiefung der Kenntnis der für Österreich maßgeblichen Menschenrechte erreicht werden.
Vorträge seitens des Lehrenden mit bewussten Zäsuren, bei denen Studierenden Gelegenheit gegeben wird, ihrerseits Fragen zu stellen bzw. Anregungen zu geben. Der Stoff wird in zwei LV-Unterlagen zusammengestellt. Allein diese sind kolloquienrelevant.
Vorträge seitens des Lehrenden mit bewussten Zäsuren, bei denen Studierenden Gelegenheit gegeben wird, ihrerseits Fragen zu stellen bzw. Anregungen zu geben. Der Stoff wird in zwei LV-Unterlagen zusammengestellt. Allein diese sind kolloquienrelevant.
Literatur
Die beiden LV-Unterlagen werden in die Lernplattform hineingestellt und enthalten einschlägige Literaturverweise.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15