Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030072 KU Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Österreich (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von So 15.09.2019 00:01 bis Sa 12.10.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 18.10.2019 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
14.10.
15:00 - 16:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
21.10.
15:00 - 16:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
28.10.
15:00 - 16:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
04.11.
15:00 - 16:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
11.11.
15:00 - 16:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
18.11.
15:00 - 16:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
25.11.
15:00 - 16:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
02.12.
15:00 - 16:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
09.12.
15:00 - 16:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
16.12.
15:00 - 16:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
13.01.
15:00 - 16:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
20.01.
15:00 - 16:30
Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Modelle des Staat-Kirche-Verhältnisses in Geschichte und Gegenwart; Bemerkungen zum religionsrechtlich relevanten Recht der Europäischen Union; Das Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit im österreichischen Recht mit besonderer Berücksichtigung der individuellen Religionsfreiheit; Die staatlichen Regelungen betreffend die Frage der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft; Der Sektenbegriff im staatlichen Recht und die rechtlichen Befugnisse der Bundessektenstelle; Religionsfreiheit und Schulrecht: Religionsunterricht, Privatschulfinanzierung (dabei auch aktuelle Rechtsfragen zur Finanzierung islamischer Schulen!), Ethikunterricht, Schulkreuzkonflikt, das so genannte "Kopftuchverbot für Volksschülerinnen", religiöse Feste in Schulen und Kindergärten.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit, einstündiges schriftliches Kolloquium am Schluss der Lehrveranstaltung. Alternativ ist ein mündliches Abschlusskolloquium möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzliche Anwesenheitspflicht, positive Ablegung des Abschlusskolloquiums.
Prüfungsstoff
Den Studierenden sollen Fragestellungen betreffend den Inhalt des Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und Spannungsfelder insb. mit einfachgesetzlichen Bestimmungen nähergebracht werden. Damit soll eine Vertiefung der Kenntnis der für Österreich maßgeblichen Menschenrechte erreicht werden.
Vorträge seitens des Lehrenden mit bewussten Zäsuren, bei denen Studierenden Gelegenheit gegeben wird, ihrerseits Fragen zu stellen bzw. Anregungen zu geben. Der Stoff wird in zwei LV-Unterlagen zusammengestellt. Allein diese sind kolloquienrelevant.
Vorträge seitens des Lehrenden mit bewussten Zäsuren, bei denen Studierenden Gelegenheit gegeben wird, ihrerseits Fragen zu stellen bzw. Anregungen zu geben. Der Stoff wird in zwei LV-Unterlagen zusammengestellt. Allein diese sind kolloquienrelevant.
Literatur
Die beiden LV-Unterlagen werden im Lauf des Semesters in die Lernplattform hineingestellt und enthalten einschlägige Literaturverweise.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15