030072 KU Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Österreich (2022W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2022 00:01 bis Do 06.10.2022 23:59
- Abmeldung bis Sa 15.10.2022 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 10.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 17.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 24.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 31.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 07.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 14.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 28.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 05.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 12.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 09.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 16.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 23.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Modelle des Staat-Kirche-Verhältnisses in Geschichte und Gegenwart; Bemerkungen zum religionsrechtlich relevanten Recht der Europäischen Union; das Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit im österreichischen Recht (mit besonderer Berücksichtigung der individuellen Religionsfreiheit); die staatlichen Regelungen betreffend die Frage der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft; der Sektenbegriff im staatlichen Recht und die rechtlichen Befugnisse der Bundessektenstelle; Religionsfreiheit und Schulrecht: Religionsunterricht, Privatschulfinanzierung, Ethikunterricht, Schulkreuzkonflikt, religiöse Feste in Schulen und Kindergärten.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit, Abfassung einer kleinen Hausarbeit, mündliches Kolloquium am Schluss der Lehrveranstaltung.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Siehe oben zur Art der Leistungskontrolle. Für den positiven Abschluss muss die Hausarbeit erbracht und das Abschlusskolloquium positiv abgeschlossen sein.
Prüfungsstoff
Den Studierenden sollen Fragestellungen betreffend den Inhalt des Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und Spannungsfelder insb. mit einfachgesetzlichen Bestimmungen nähergebracht werden. Damit soll eine Vertiefung der Kenntnis der für Österreich maßgeblichen Menschenrechte erreicht werden.
Vorträge seitens des Lehrenden mit bewussten Zäsuren, bei denen Studierenden Gelegenheit gegeben wird, ihrerseits Fragen zu stellen bzw. Anregungen zu geben. Der Stoff wird in zwei LV-Unterlagen zusammengestellt. Allein diese sind kolloquienrelevant.
Vorträge seitens des Lehrenden mit bewussten Zäsuren, bei denen Studierenden Gelegenheit gegeben wird, ihrerseits Fragen zu stellen bzw. Anregungen zu geben. Der Stoff wird in zwei LV-Unterlagen zusammengestellt. Allein diese sind kolloquienrelevant.
Literatur
Die beiden LV-Unterlagen werden im Lauf des Semesters auf die MOODLE-Lernplattform gestellt und enthalten einschlägige Literaturverweise.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 14.11.2022 14:47