Universität Wien

030073 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2017S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 14.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 28.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 04.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 25.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 02.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 09.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 16.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 23.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 30.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 13.06. 08:30 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 20.06. 08:30 - 10:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung sollen die Studierenden die wesentlichen Themen des Arbeits- und Sozialrecht an Hand von Fällen bearbeiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lehrveranstaltung sind dabei so gewählt, dass die Studierenden möglichst gut auch auf die Modulprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht vorbereitet werden. Die gemeinsame Falllösung soll das selbst erarbeitete Wissen der Studierenden vertiefen und praktisch anwenden wobei auch wesentliche methodische Fertigkeiten entwickelt werden sollen

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Art der Leistungskontrolle: Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an zwei schriftlichen (Kurz-)Klausuren (Dauer: 30 Minuten), sowie das Abfassen einer Hausarbeit.

Mindestanforderungen an die Studierenden für eine positive Beurteilung: Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an den zwei Klausuren, wobei zeitnahe Ersatzklausuren im Falle begründeter und nachgewiesener Verhinderung möglich sind. Ebenfalls muss eine Hausarbeit, in Form einer Teamarbeit abgefasst werden. Es muss insgesamt eine positive Note erreicht werden (siehe unten).
Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (Mitteilungsblatt 2014/15, 29 - http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_29.pdf) gilt in allen Pflichtübungen aus Arbeits- und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin oder dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Pflichtübung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.

Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Beurteilungsmaßstab): Alle Noten der drei Teilleistungen werden gleich gewichtet, dh sie werden zu jeweils einem Drittel bei der Gesamtnote berücksichtigt. Bei Zwischennoten geben die Klausuren (und bei diesen insb die Letzte) den Ausschlag. Die Klausuren und die Hausarbeiten werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.

Vertiefung und Anwendung arbeits- und sozialrechtlichen Wissens, Prüfungsvorbereitung, Entwicklung eines arbeits- und sozialrechtlichen Problemverständnisses.

Prüfungsstoff

Zu den Klausuren kommt alles was thematisch bis zur Stunde davor durchgearbeitet wurde

Literatur

Kietaibl, Arbeitsrecht I, 9. Auflage (2015),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 9. Auflage (2015),
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2016) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 7. Auflage (2013)

Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15