030073 UE Übung aus Zivilrecht (2020S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 04.02.2020 00:01 bis Di 18.02.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 09.03. 14:30 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 16.03. 14:30 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 23.03. 14:30 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 30.03. 14:30 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 20.04. 14:30 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 27.04. 14:30 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 04.05. 14:30 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 11.05. 14:30 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 18.05. 14:30 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 25.05. 14:30 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 08.06. 14:30 - 16:00 Digital
- Montag 15.06. 14:30 - 16:00 Digital
- Montag 22.06. 14:30 - 16:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei Klausuren und mündliche Mitarbeit.
Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Zwei Klausuren, mündliche Mitarbeit.
Positive Abschlussbeurteilung: 2 positive Klausuren oder 1 positive Klausur und Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (mindestens 4 Plus).
Es besteht Anwesenheitspflicht. Mit Ausnahme der ersten Einheit wird zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben von der Übung akzeptiert.
Positive Abschlussbeurteilung: 2 positive Klausuren oder 1 positive Klausur und Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (mindestens 4 Plus).
Es besteht Anwesenheitspflicht. Mit Ausnahme der ersten Einheit wird zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben von der Übung akzeptiert.
Prüfungsstoff
Alle Teile des Bürgerlichen Rechts und IPR.
Die in den Übungseinheiten besprochenen unternehmensrechtlichen Aspekte sind ebenfalls Prüfungsstoff.
Die in den Übungseinheiten besprochenen unternehmensrechtlichen Aspekte sind ebenfalls Prüfungsstoff.
Literatur
Hinsichtlich der empfohlenen Studienbehelfe für Zivilrecht ist auf den Aushang des Instituts für Zivilrecht zu verweisen.
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_Maerz_2020.pdf
Als Lernbehelfe für die unternehmensrechtlichen Aspekte wird empfohlen: Kalss/Schauer/Winner, Allgemeines Unternehmensrecht sowie Artmann/Rüffler, Gesellschaftsrecht.
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_Maerz_2020.pdf
Als Lernbehelfe für die unternehmensrechtlichen Aspekte wird empfohlen: Kalss/Schauer/Winner, Allgemeines Unternehmensrecht sowie Artmann/Rüffler, Gesellschaftsrecht.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11
Inhalte: Lösung von Fragestellungen aus den unterschiedlichen Bereichen des Bürgerlichen Rechts, unter Berücksichtigung unternehmensrechtlicher Aspekte, an Hand von Fallstudien auf fortgeschrittenem Niveau.
Methode: Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Zivil- und Unternehmensrechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur.