030075 SE Religionsfreiheit im Spannungsverhältnis zu anderen Grundrechten (2009S)
(auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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VB: 10.3., 17:00 Uhr, Sem 43
Das Seminar wird als Blocklehrveranstaltung am Freitag, 5. 6. und Samstag, 6. 6. 2009, ReWi-HS, jeweils ab 9.00 abgehalten.
Die grundrechtlichen Gewährleistungen des umfassenden Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, insbesondere die Gewissensfreiheit, weisen einige Spezifika auf. Darüber hinaus sind sie mit den Grundrechten der Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit sowie mit den Grundrechten auf Meinungs-, Vereins- und Versammlungsfreiheit jeweils in besonderer Weise verbunden. Sie können aber gerade auch mit diesen Grundrechten in ein Spannungsverhältnis geraten. Weiters sind auch die positive und negative Seite des Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie individual- und korporationsrechtliche Aspekte, also das Verhältnis zwischen dem einzelnen Gläubigen und der jeweiligen Religionsgemeinschaft aus Sicht der staatlichen Rechtsordnung, in den Blick zu nehmen. Die sich daraus ergebenden Fragestellungen werden vor allem an Hand von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und österreichischer und deutscher Gerichte behandelt.
Das SE ist anrechenbar für Studierende der Rechtswissenschaften: Dipl./Diss.Sem,
WFK Religionsrecht, Kulturrecht, Grund- und Menschenrechte
Das Seminar wird als Blocklehrveranstaltung am Freitag, 5. 6. und Samstag, 6. 6. 2009, ReWi-HS, jeweils ab 9.00 abgehalten.
Die grundrechtlichen Gewährleistungen des umfassenden Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, insbesondere die Gewissensfreiheit, weisen einige Spezifika auf. Darüber hinaus sind sie mit den Grundrechten der Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit sowie mit den Grundrechten auf Meinungs-, Vereins- und Versammlungsfreiheit jeweils in besonderer Weise verbunden. Sie können aber gerade auch mit diesen Grundrechten in ein Spannungsverhältnis geraten. Weiters sind auch die positive und negative Seite des Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie individual- und korporationsrechtliche Aspekte, also das Verhältnis zwischen dem einzelnen Gläubigen und der jeweiligen Religionsgemeinschaft aus Sicht der staatlichen Rechtsordnung, in den Blick zu nehmen. Die sich daraus ergebenden Fragestellungen werden vor allem an Hand von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und österreichischer und deutscher Gerichte behandelt.
Das SE ist anrechenbar für Studierende der Rechtswissenschaften: Dipl./Diss.Sem,
WFK Religionsrecht, Kulturrecht, Grund- und Menschenrechte
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Zur Zeit sind keine Termine bekannt.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:47