030075 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 09.02.2018 00:01 bis Mo 26.02.2018 23:00
- Abmeldung bis Mi 14.03.2018 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 19.03. 16:00 - 17:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 09.04. 16:00 - 17:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 16.04. 16:00 - 17:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 23.04. 16:00 - 17:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 30.04. 16:00 - 17:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 07.05. 16:00 - 17:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 14.05. 16:00 - 17:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 28.05. 16:00 - 17:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 04.06. 16:00 - 17:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 11.06. 16:00 - 17:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 18.06. 16:00 - 17:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Inhalte der LV (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf Moodle gestellt. Die TeilnehmerInnen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und besprechen diese in der LV gemeinsam mit dem LV-Leiter. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, Fälle selbstständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.Bitte bringen Sie in die erste Einheit einen Kodex Strafrecht mit!Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur automatischen Abmeldung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt eine schriftliche Klausur. Sollte die erste Klausur negativ ausfallen oder nicht mitgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ersatzklausur. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausur erforderlich.Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach mündlicher Mitarbeit:- 0-1 Mitarbeitsplus verschlechtern die Note um einen Grad.
- Bei 2 bis 5 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 6 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Klausurnote um einen Grad.
- Bei 2 bis 5 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 6 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Klausurnote um einen Grad.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht (Zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt). Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung, um Studierenden auf der Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen (auch für das Weiterrücken ist Anwesenheit in der 1. Einheit Grundvoraussetzung).
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte).
Literatur
Die zur Vorbereitung heranzuziehende Literatur entspricht – soweit es Prüfungsstoff der Übung ist – der zur Prüfungsvorbereitung empfohlenen: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15