030075 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mo 24.09.2018 23:59
- Abmeldung bis Fr 19.10.2018 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 10.10. 18:00 - 19:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 17.10. 18:00 - 19:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 24.10. 18:00 - 19:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 31.10. 18:00 - 19:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 07.11. 18:00 - 19:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 14.11. 18:00 - 19:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 05.12. 18:00 - 19:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 12.12. 18:00 - 19:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 09.01. 18:00 - 19:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Inhalte der LV (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf Moodle gestellt. Die Teilnehmer_innen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und besprechen diese in der LV gemeinsam mit der LV-Leiterin. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, einfache Fälle selbstständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt eine schriftliche Klausur. Sollte beim ersten Klausurtermin am 12.12.2018 nicht mitgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der Ersatzklausur am 9.1.2019 (ACHTUNG: Die Ersatzklausur findet *geändert* im Seminarraum SEM20, nicht im Hörsaal U15 statt!). Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausurnote erforderlich.Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:- 0 Mitarbeitsplus verschlechtern die Note um einen Grad
- bei 1 bis 4 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 5 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad
- bei 1 bis 4 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 5 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung, um Studierenden auf der Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen.
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)
Literatur
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15