Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030075 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2019S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten Einheit entsprechend § 10 des Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung führt.

  • Donnerstag 14.03. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 21.03. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 28.03. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 04.04. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 11.04. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 02.05. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 09.05. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 16.05. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 23.05. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 06.06. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 13.06. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 19.06. 13:00 - 14:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf Moodle gestellt. Die TeilnehmerInnen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und in weiterer Folge werden die Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, Fälle selbstständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.

Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren sowie begleitender mündlicher Mitarbeit. Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben Sie beide Klausuren mit, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen.
Beachten Sie, dass ein Mindestmaß an mündlicher Mitarbeit Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist!

Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:
- 0 Mitarbeitsplus ist die Endnote negativ,
- bei 1 bis 4 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 5 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad

Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Lehrveranstaltung, ausgenommen sind die Klausurtermine (06.06.2019, 19.06.2019). Die Anwesenheit wird in jeder Übungseinheit durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Das Mindesterfordernis hinsichtlich der Anwesenheit ist bei einer 80%-igen Anwesenheit erfüllt (entspricht einem Maximum von zwei Fehlstunden).

Mindesterfordernis ist überdies die Erbringung einer mündlichen Mitarbeitsleistung und eine positive Klausur (falls beide Klausuren mitgeschrieben werden, zählt die bessere Note).

Klausurtermine:
- Donnerstag, 06.06.2019 von 10.00 bis 11.00 Uhr im U 14 und
- Mittwoch, 19.06.2019 von 13.00 bis 14.00 Uhr im U 12 (Achtung: abweichender Ort und Zeit!)

Prüfungsstoff

Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)

Literatur

Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15