Universität Wien

030075 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2021S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 09.03. 17:00 - 18:00 Digital
  • Dienstag 16.03. 17:00 - 18:00 Digital
  • Dienstag 23.03. 17:00 - 18:00 Digital
  • Dienstag 13.04. 17:00 - 18:00 Digital
  • Dienstag 20.04. 17:00 - 18:00 Digital
  • Dienstag 27.04. 17:00 - 18:00 Digital
  • Dienstag 04.05. 17:00 - 18:00 Digital
  • Dienstag 11.05. 17:00 - 18:00 Digital
  • Dienstag 18.05. 17:00 - 18:00 Digital
  • Dienstag 01.06. 17:00 - 18:00 Digital
  • Dienstag 08.06. 17:00 - 18:00 Digital
  • Dienstag 15.06. 17:00 - 18:00 Digital
  • Dienstag 22.06. 17:00 - 18:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf Moodle gestellt. Die TeilnehmerInnen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und in weiterer Folge werden die Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, Fälle selbständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.

Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren sowie begleitender mündlicher Mitarbeit. Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben Sie beide Klausuren mit, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen.
Beachten Sie, dass ein Mindestmaß an mündlicher Mitarbeit Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist!

Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:
- 0 Mitarbeitsplus ist die Endnote negativ,
- bei 1 bis 5 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 6 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad.

Die Klausuren finden online auf Moodle statt. Details zu deren Ablauf erhalten Sie im Zuge der Lehrveranstaltung.

Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Teilnahmepflicht während der gesamten Lehrveranstaltung, ausgenommen sind die Klausurtermine (01.06.21, 15.06.21). Die Online-Teilnahme wird über die Chatfunktion kontrolliert. Das Mindesterfordernis hinsichtlich der Teilnahme ist bei 80% Teilnahme erfüllt (entspricht einem Maximum von zwei Fehlstunden).

Klausurtermine:
- Dienstag, 01.06.21 von 17.00 bis 18.00 Uhr online auf Moodle und
- Dienstag, 15.06.21 von 17.00 bis 18.00 Uhr online auf Moodle

Mindesterfordernis ist die Erbringung einer mündlichen Mitarbeitsleistung und einer positiven Klausur (falls beide Klausuren mitgeschrieben werden, zählt die bessere Note).

Prüfungsstoff

Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)

Literatur

Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11