Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030075 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2024W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 16.10. 10:00 - 11:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 23.10. 10:00 - 11:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 30.10. 10:00 - 11:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 13.11. 10:00 - 11:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 20.11. 10:00 - 11:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 27.11. 10:00 - 11:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 04.12. 10:00 - 11:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 11.12. 10:00 - 11:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 08.01. 10:00 - 11:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 15.01. 10:00 - 11:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf: Die Anfängerpflichtübung beginnt am Mittwoch, den 16. Oktober 2024 und findet wöchentlich statt. Die Übung wird in Präsenz abgehalten.

Inhalte und Methoden: Die Anfängerübung dient der Vermittlung der Grundlagen des Strafrechts, wobei der Fokus auf dem Allgemeinen Teil I und dem Besonderen Teil I liegt. Zunächst werden der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden die Inhalte der Lehrveranstaltung (AT I und BT I) anhand von Übungsfällen erarbeitet, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind.

Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen, ersetzt also nicht die eigenständige Auseinandersetzung mit der Materie. Es wird daher erwartet, dass Sie die einzelnen Übungsfälle mithilfe der auf Moodle angegebenen Unterlagen bis zur jeweiligen Einheit vorbereiten. Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe (zB Kodex) mit!

Ziele: Am Ende der Lehrveranstaltung sollten die Teilnehmer*innen einen Überblick über die einzelnen Bereiche und das Wesen des Strafrechts haben, den strafrechtlichen Deliktsaufbau beherrschen und einfache Fälle strukturell einwandfrei lösen können.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Endnote setzt sich aus der Klausurnote und der Mitarbeitsleistung zusammen. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist:

- die positive Absolvierung einer der beiden Klausuren (WICHTIG: Zulassung zum 2. Klausurtermin [= Ersatztermin] erfolgt nur dann, wenn Sie bei der 1. Klausur negativ waren oder zur 1. Klausur nicht angetreten sind) und
- qualifizierte Mitarbeit
erforderlich.

Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zu einer negativen Gesamtbeurteilung.

ACHTUNG: Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Präsenzeinheit führt zu einer automatischen Abmeldung!

Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist eine positive Klausur sowie aktive Mitarbeit erforderlich. Die Endnote entspricht der positiven Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit wie folgt:
- bei keiner Mitarbeitsleistung ist die Endnote negativ
- bei einer bis 3 Mitarbeitsleistung(en) entspricht die positive Zwischennote der Endnote
- bei 4 oder mehr Mitarbeitsleistungen verbessert sich eine positive Zwischennote um einen Grad.

Mitarbeitsleistungen können durch qualitative Mitarbeit in den jeweiligen Übungseinheiten erlangt werden.

Prüfungsstoff

Allgemeiner Teil I und ausgewählte Delikte des BT (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte).

Klausurtermine:
- 1. Termin: 11.12.2024
- Ersatztermin: 15.01.2025

Literatur


Reindl-Krauskopf/Salimi/Tipold, Falllösung Strafrecht - Eine Einführung, 2. Aufl (2023).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 27.08.2024 12:45