Universität Wien

030076 KU Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Österreich (2024W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 14.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 21.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 28.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 04.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 11.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 18.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 02.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 09.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 16.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 13.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
  • Montag 20.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Durch die Lehrveranstaltung soll eine Einführung in die Grundgegebenheiten des österreichischen Religionsrechts geliefert werden. Insbesondere Folgendes steht am Programm: Modelle des Staat-Kirche-Verhältnisses in Geschichte und Gegenwart; Bemerkungen zum religionsrechtlich relevanten Recht der Europäischen Union; das Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit im österreichischen Recht (mit besonderer Berücksichtigung der individuellen Religionsfreiheit, so v.a. der Gewissensfreiheit); die staatlichen Regelungen betreffend die Frage der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft; der Sektenbegriff im staatlichen Recht und die rechtlichen Befugnisse der Bundessektenstelle; Religionsfreiheit und Schulrecht: Religionsunterricht, Privatschulfinanzierung, Ethikunterricht, Schulkreuzkonflikt, religiöse Feste in Schulen und Kindergärten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Anwesenheit, Mitarbeit, freiwilliges Zwischenkolloquium im Lauf des Semesters, obligates Abschlusskolloquium am Schluss der Lehrveranstaltung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Siehe oben zur Art der Leistungskontrolle. Für den positiven Abschluss muss das Abschlusskolloquium positiv abgeschlossen sein.

Prüfungsstoff

Den Studierenden sollen Fragestellungen betreffend den Inhalt des Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und Spannungsfelder insb. mit einfachgesetzlichen Bestimmungen nähergebracht werden. Damit soll eine Vertiefung der Kenntnis der für Österreich maßgeblichen Menschenrechte erreicht werden.
Vorträge seitens des Lehrenden mit bewussten Zäsuren, bei denen Studierenden Gelegenheit gegeben wird, ihrerseits Fragen zu stellen bzw. Anregungen zu geben. Der Stoff wird im Rahmen von zwei bewährten und auch aktualisierten Skripten präsentiert. Allein diese sind kolloquienrelevant.

Literatur

Die beiden Skripten werden im Lauf des Semesters auf die MOODLE-Lernplattform gestellt und enthalten zahlreiche einschlägige Literaturverweise, mit deren Hilfe man den Stoff freiwillig vertiefen kann.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 04.10.2024 14:25