030076 KU Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Österreich (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.09.2024 00:01 bis Di 24.09.2024 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.10.2024 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 14.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Montag 21.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Montag 28.10. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Montag 04.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Montag 11.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Montag 18.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- N Montag 25.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Montag 02.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Montag 09.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Montag 16.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Montag 13.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Montag 20.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Durch die Lehrveranstaltung soll eine Einführung in die Grundgegebenheiten des österreichischen Religionsrechts geliefert werden. Insbesondere Folgendes steht am Programm: Modelle des Staat-Kirche-Verhältnisses in Geschichte und Gegenwart; Bemerkungen zum religionsrechtlich relevanten Recht der Europäischen Union; das Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit im österreichischen Recht (mit besonderer Berücksichtigung der individuellen Religionsfreiheit, so v.a. der Gewissensfreiheit); die staatlichen Regelungen betreffend die Frage der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft; der Sektenbegriff im staatlichen Recht und die rechtlichen Befugnisse der Bundessektenstelle; Religionsfreiheit und Schulrecht: Religionsunterricht, Privatschulfinanzierung, Ethikunterricht, Schulkreuzkonflikt, religiöse Feste in Schulen und Kindergärten.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Anwesenheit, Mitarbeit, freiwilliges Zwischenkolloquium im Lauf des Semesters, obligates Abschlusskolloquium am Schluss der Lehrveranstaltung.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Siehe oben zur Art der Leistungskontrolle. Für den positiven Abschluss muss das Abschlusskolloquium positiv abgeschlossen sein.
Prüfungsstoff
Den Studierenden sollen Fragestellungen betreffend den Inhalt des Grundrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und Spannungsfelder insb. mit einfachgesetzlichen Bestimmungen nähergebracht werden. Damit soll eine Vertiefung der Kenntnis der für Österreich maßgeblichen Menschenrechte erreicht werden.
Vorträge seitens des Lehrenden mit bewussten Zäsuren, bei denen Studierenden Gelegenheit gegeben wird, ihrerseits Fragen zu stellen bzw. Anregungen zu geben. Der Stoff wird im Rahmen von zwei bewährten und auch aktualisierten Skripten präsentiert. Allein diese sind kolloquienrelevant.
Vorträge seitens des Lehrenden mit bewussten Zäsuren, bei denen Studierenden Gelegenheit gegeben wird, ihrerseits Fragen zu stellen bzw. Anregungen zu geben. Der Stoff wird im Rahmen von zwei bewährten und auch aktualisierten Skripten präsentiert. Allein diese sind kolloquienrelevant.
Literatur
Die beiden Skripten werden im Lauf des Semesters auf die MOODLE-Lernplattform gestellt und enthalten zahlreiche einschlägige Literaturverweise, mit deren Hilfe man den Stoff freiwillig vertiefen kann.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 04.10.2024 14:25