030080 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2015W)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 12.09.2015 00:01 bis Mo 28.09.2015 23:59
- Anmeldung von Do 15.10.2015 00:01 bis Fr 16.10.2015 23:59
- Abmeldung bis Fr 16.10.2015 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Laut Satzung werden Studierende, die in der ersten Übungsstunde nicht anwesend sind, abgemeldet und allenfalls freie Plätze an anwesende Studierende der Warteliste vergeben; darüberhinaus ist eine persönliche Abmeldung bei der Lehrveranstaltungsleiterin bis 30.10.2015 zulässig.
- Montag 12.10. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 19.10. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 09.11. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 16.11. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 23.11. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 30.11. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 07.12. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 14.12. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 11.01. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 18.01. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Schnitt aus beiden Klausuren und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Literatur
BENKE - MEISSEL, ÜBUNGSBUCH ZUM RÖMISCHEN SACHENRECHT (10. AUFLAGE), WIEN 2012;HAUSMANINGER - GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Auflage), Wien 2012. Vertiefend werden die einschlägigen Kapitel aus HAUSMANINGER-SELB, Römisches Privatrecht (9. Auflage), Wien 2001 sowie OLECHOWSKI – GAMAUF, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage, Wien 2014 empfohlen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15