030080 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2020W)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 08.09.2020 00:01 bis Di 22.09.2020 23:59
- Anmeldung von Mo 05.10.2020 12:00 bis Di 06.10.2020 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.10.2020 23:59
Details
max. 176 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Nähere Informationen zum konkreten Ablauf der Lehrveranstaltung erfolgen aufgrund der COVID-Bedingungen erst Ende September
https://roemr.univie.ac.at/
-
Montag
12.10.
14:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Montag
19.10.
14:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Montag
09.11.
14:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Montag
16.11.
14:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Montag
23.11.
14:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Montag
30.11.
14:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Montag
07.12.
14:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Montag
14.12.
14:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Montag
11.01.
14:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Montag
18.01.
14:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Schnitt aus beiden Klausuren und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Literatur
BENKE - MEISSEL, ÜBUNGSBUCH ZUM RÖMISCHEN SACHENRECHT (11. AUFLAGE, 2018), HAUSMANINGER - GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Auflage), Wien 2012; Halbwachs , Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018). Vertiefend werden die einschlägigen Kapitel aus HAUSMANINGER-SELB, Römisches Privatrecht (9. Auflage), Wien 2001 sowie OLECHOWSKI – GAMAUF, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage, Wien 2014 empfohlen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11