Universität Wien

030080 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2020W)

(Sachenrecht)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 176 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Nähere Informationen zum konkreten Ablauf der Lehrveranstaltung erfolgen aufgrund der COVID-Bedingungen erst Ende September
https://roemr.univie.ac.at/

  • Montag 12.10. 14:00 - 16:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 19.10. 14:00 - 16:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 09.11. 14:00 - 16:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 16.11. 14:00 - 16:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 23.11. 14:00 - 16:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 30.11. 14:00 - 16:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 07.12. 14:00 - 16:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 14.12. 14:00 - 16:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 11.01. 14:00 - 16:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 18.01. 14:00 - 16:00 Hybride Lehre
    Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Schnitt aus beiden Klausuren und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.

Prüfungsstoff

Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Literatur

BENKE - MEISSEL, ÜBUNGSBUCH ZUM RÖMISCHEN SACHENRECHT (11. AUFLAGE, 2018), HAUSMANINGER - GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Auflage), Wien 2012; Halbwachs , Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018). Vertiefend werden die einschlägigen Kapitel aus HAUSMANINGER-SELB, Römisches Privatrecht (9. Auflage), Wien 2001 sowie OLECHOWSKI – GAMAUF, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage, Wien 2014 empfohlen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11