030080 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2022W)
Sachenrecht
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2022 00:01 bis Mo 26.09.2022 23:59
- Anmeldung von Do 29.09.2022 00:01 bis Mo 03.10.2022 23:59
- Abmeldung bis Sa 15.10.2022 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Ein detailliertes Übungsprogramm zu den einzelnen Terminen inklusive der Klausurtermine wird zur Verfügung gestellt.
- Mittwoch 12.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 19.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 09.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 16.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 23.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 30.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 07.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 14.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 11.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 18.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Schnitt aus beiden Klausuren und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.
Der Termin für die Ersatzklausur (zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich diejenigen Studierenden, welche nach den ersten beiden Klausuren keinen positiven Abschluss erzielt haben) wird Ende des Semesters bekanntgegeben.)
Der Termin für die Ersatzklausur (zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich diejenigen Studierenden, welche nach den ersten beiden Klausuren keinen positiven Abschluss erzielt haben) wird Ende des Semesters bekanntgegeben.)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Schnitt aus beiden Klausuren und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Schnitt aus beiden Klausuren und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Literatur
BENKE - MEISSEL, ÜBUNGSBUCH ZUM RÖMISCHEN SACHENRECHT (11. AUFLAGE, 2018), HAUSMANINGER - GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht (12. Auflage), Wien 2021; HALBWACHS , Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018). Vertiefend werden die einschlägigen Kapitel aus HAUSMANINGER-SELB, Römisches Privatrecht (9. Auflage), Wien 2001 sowie OLECHOWSKI/GAMAUF, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage, Wien 2021 empfohlen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 07.10.2022 11:08
https://roemr.univie.ac.at/lehre/lv-roemisches-recht-ws-2022/