Universität Wien

030080 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2022W)

Sachenrecht

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Ein detailliertes Übungsprogramm zu den einzelnen Terminen inklusive der Klausurtermine wird zur Verfügung gestellt.

  • Mittwoch 12.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 19.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 09.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 16.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 23.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 30.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 07.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 14.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 11.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 18.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.
https://roemr.univie.ac.at/lehre/lv-roemisches-recht-ws-2022/

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Schnitt aus beiden Klausuren und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.
Der Termin für die Ersatzklausur (zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich diejenigen Studierenden, welche nach den ersten beiden Klausuren keinen positiven Abschluss erzielt haben) wird Ende des Semesters bekanntgegeben.)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Schnitt aus beiden Klausuren und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.

Prüfungsstoff

Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Literatur

BENKE - MEISSEL, ÜBUNGSBUCH ZUM RÖMISCHEN SACHENRECHT (11. AUFLAGE, 2018), HAUSMANINGER - GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht (12. Auflage), Wien 2021; HALBWACHS , Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018). Vertiefend werden die einschlägigen Kapitel aus HAUSMANINGER-SELB, Römisches Privatrecht (9. Auflage), Wien 2001 sowie OLECHOWSKI/GAMAUF, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage, Wien 2021 empfohlen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 07.10.2022 11:08