Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030080 PF StEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2023W)
Sachenrecht
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 12.09.2023 00:01 bis Di 26.09.2023 23:59
- Anmeldung von Do 28.09.2023 00:01 bis Mi 04.10.2023 23:59
- Abmeldung bis So 15.10.2023 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 11.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 18.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 25.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 08.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 15.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 22.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 29.11. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 06.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 13.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 10.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 17.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Mittwoch 24.01. 10:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Notenschnitt aus beiden Klausuren (zB: 2+4 ergibt als Endnote 3) und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.
Zur Teilnahme an der Ersatzklausur berechtigt sind ausschließlich diejenigen Studierenden, welche nach den ersten beiden Klausuren keinen positiven Abschluss erzielt haben.
Zur Teilnahme an der Ersatzklausur berechtigt sind ausschließlich diejenigen Studierenden, welche nach den ersten beiden Klausuren keinen positiven Abschluss erzielt haben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Notenschnitt aus beiden Klausuren (zB: 2+4 ergibt als Endnote 3; 4+5 hingegen ergibt 5 und wäre somit negativ) und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.
Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Notenschnitt aus beiden Klausuren (zB: 2+4 ergibt als Endnote 3; 4+5 hingegen ergibt 5 und wäre somit negativ) und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt (ein Übungsprogramm wird zu Beginn er LV ausgegeben) vorzubereiten sind. Die LV behandelt das Römische Sachenrecht mit Ausblicken auf das geltende Sachenrecht.
Literatur
BENKE - MEISSEL, ÜBUNGSBUCH ZUM RÖMISCHEN SACHENRECHT (11. AUFLAGE, 2018), HAUSMANINGER - GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht (12. Auflage), Wien 2021; HALBWACHS , Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht (2018). Vertiefend werden die einschlägigen Kapitel aus HAUSMANINGER-SELB, Römisches Privatrecht (9. Auflage), Wien 2001 sowie OLECHOWSKI/GAMAUF, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage, Wien 2021 empfohlen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 05.10.2023 10:06
https://roemr.univie.ac.at/lehre/lv-roemisches-recht-ws-2023/