Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030080 UE Übung Romanistische Fundamente (Sachenrecht - Nicht StEOP) (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 11.02.2025 00:01 bis Di 25.02.2025 23:59
- Abmeldung bis So 16.03.2025 23:59
Details
max. 175 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE LEHRVERANSTALTUNG SCHON IN DER ERSTEN MÄRZWOCHE BEGINNT!
- N Mittwoch 05.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 19.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 26.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 02.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 09.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 30.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 07.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 14.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 21.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 28.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 04.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 11.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 18.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
2 Klausuren und ein Überraschungstest; mündliche Mitarbeit wird berücksichtigt, wenn die für eine positive Note notwendige Punktezahl knapp verfehlt wurde.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Positive Note jedenfalls dann, wenn 50% der zu vergebenden Punkte erreicht wurden!
Für eine erfolgreiche Absolvierung der LV wird ein Grundverständnis für privatrechtliche Zusammenhänge und Entwicklung von Falllösungskompetenz erwartet. Bei den Klausuren sind Fälle zu lösen; die Leistungsbeurteilung orientiert sich an den Anforderungen der FÜM 1.
Für eine erfolgreiche Absolvierung der LV wird ein Grundverständnis für privatrechtliche Zusammenhänge und Entwicklung von Falllösungskompetenz erwartet. Bei den Klausuren sind Fälle zu lösen; die Leistungsbeurteilung orientiert sich an den Anforderungen der FÜM 1.
Prüfungsstoff
Der laut Programm in der Übung besprochene Stoff.
Literatur
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (12. Aufl. Wien 2021)
Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Aufl. Wien 2001)
Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Sachenrecht (12. Aufl. Wien 2024)
Olechowski/Gamauf (Hrsg.), Studienwörterbuch Rechtsgeschichte & Römisches Recht (4. Aufl. Wien 2020)
Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Aufl. Wien 2001)
Benke/Meissel, Übungsbuch Römisches Sachenrecht (12. Aufl. Wien 2024)
Olechowski/Gamauf (Hrsg.), Studienwörterbuch Rechtsgeschichte & Römisches Recht (4. Aufl. Wien 2020)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 21.02.2025 07:45
Präsentation von ausgewählten Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Sachenrecht bilden.
Ziele: Verständnis privatrechtlicher Zusammenhänge; Entwicklung von Falllösungskompetenz.Methode:
Trainieren der juristischen Falllösung durch interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten. Die thematischen Einheiten sind von den Studierenden jeweils vorzubereiten. In der Übung wird der STOFF NICHT VORGETRAGEN, sondern als bekannt vorausgesetzt. Das notwendige Vorwissen erwerben Sie im Selbststudium oder im Kurs 030736 PKU Romanistische Fundamente: Sachenrecht und Grundlagen.Programm, Wiederholungsfälle, Vorbereitungsmaterialien etc. werden über moodle zur Verfügung gestellt.OHNE Bereitschaft zu substantieller VORBEREITUNG (Falllösungsskizzen, Fragen) erscheint die Teilnahme an der LV nicht sinnvoll!