030082 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2021W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
GEMISCHT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 13.09.2021 00:01 bis Mo 27.09.2021 23:59
- Abmeldung bis Do 14.10.2021 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
-
Dienstag
12.10.
09:00 - 10:30
Hybride Lehre
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG -
Dienstag
19.10.
09:00 - 10:30
Hybride Lehre
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG -
Dienstag
09.11.
09:00 - 10:30
Hybride Lehre
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG -
Dienstag
16.11.
09:00 - 10:30
Hybride Lehre
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG -
Dienstag
23.11.
09:00 - 10:30
Hybride Lehre
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG -
Dienstag
30.11.
09:00 - 10:30
Hybride Lehre
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG -
Dienstag
07.12.
09:00 - 10:30
Hybride Lehre
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG -
Dienstag
14.12.
09:00 - 10:30
Hybride Lehre
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG -
Dienstag
11.01.
09:00 - 10:30
Hybride Lehre
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG -
Dienstag
18.01.
09:00 - 10:30
Hybride Lehre
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an zwei schriftlichen (Kurz-)Klausuren (Dauer: 30 Minuten), sowie das Abfassen einer Hausarbeit.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an zumindest einer Klausur; wird an der anderen Klausur nicht teilgenommen fließt diese als negativ (dh als "Nicht Genügend (5)") in die Gesamtbenotung ein. Jedenfalls muss eine Hausarbeit, in Form einer Teamarbeit abgefasst werden. Es muss insgesamt eine positive Note erreicht werden (siehe unten).Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (Mitteilungsblatt 2014/15, 29 - http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_29.pdf) gilt in allen Pflichtübungen aus Arbeits- und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Beurteilungsmaßstab):
Alle Noten der drei Teilleistungen werden gleich gewichtet, dh sie werden zu jeweils einem Drittel bei der Gesamtnote berücksichtigt. Bei Zwischennoten geben die Klausuren (und bei diesen insb die Letzte) den Ausschlag. Die Klausuren und die Hausarbeiten werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Klausur wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Alle Noten der drei Teilleistungen werden gleich gewichtet, dh sie werden zu jeweils einem Drittel bei der Gesamtnote berücksichtigt. Bei Zwischennoten geben die Klausuren (und bei diesen insb die Letzte) den Ausschlag. Die Klausuren und die Hausarbeiten werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Klausur wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Prüfungsstoff
Zu den Klausuren kommt alles was thematisch bis zur Stunde davor durchgearbeitet wurde
Literatur
Mazal, Casebook Arbeitsrechtler- und Sozialrecht, 11. Aufl (2020)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020),
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020),
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11
Zur Wiederholung und Wissensüberprüfung werden online-Tests angeboten. Außerdem werden zum Nachhören bzw Nachschauen Videos und Audiofiles der einzelnen Übungseinheiten zur Verfügung gestellt.