030082 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.02.2023 00:01 bis Di 21.02.2023 23:59
- Abmeldung bis Mo 20.03.2023 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 14.03. 09:00 - 12:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 15.03. 13:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 16.03. 13:00 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.03. 13:00 - 16:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 22.03. 09:00 - 12:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 23.03. 14:00 - 17:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Mittwoch 29.03. 14:00 - 16:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung sollen die Studierenden die wesentlichen Themen des Arbeits- und Sozialrecht an Hand von Fällen aus dem Casebook Arbeits- und Sozialrecht (Hrsg: Mazal) bearbeiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lehrveranstaltung sind dabei so gewählt, dass die Studierenden möglichst gut auch auf die Modulprüfung aus Arbeits- und Sozialrecht im Jänner 2024 vorbereitet werden. Die gemeinsame Falllösung soll das selbst erarbeitete Wissen der Studierenden vertiefen und praktisch anwenden wobei auch wesentliche methodische Fertigkeiten entwickelt werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt durch die Teilnahme an zwei schriftlichen Klausuren. Dabei darf mit einer unkommentierten Gesetzesausgabe gearbeitet werden, sonstige Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Teilnahme an zumindest einer der beiden Leistungsfeststellungen ; wird an der anderen nicht teilgenommen fließt diese als negativ (dh als "Nicht Genügend (5)") in die Gesamtbenotung ein.Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (Mitteilungsblatt 2014/15, 29 - http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_2015/2014_2015_29.pdf) gilt in allen Pflichtübungen aus Arbeits- und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw dem Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt ebenfalls grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Beurteilungsmaßstab):
Die Noten der zwei Teilleistungen werden gleich gewichtet. Bei Zwischennoten gibt die letzte Note (auch wenn diese ein "Nicht Genügend" wegen Nichtteilnahme sein sollte) den Ausschlag. Die Klausuren werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Leistungsfeststellung wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Die Noten der zwei Teilleistungen werden gleich gewichtet. Bei Zwischennoten gibt die letzte Note (auch wenn diese ein "Nicht Genügend" wegen Nichtteilnahme sein sollte) den Ausschlag. Die Klausuren werden nach einem Punktschema benotet, wobei mehr als 50% der erreichbaren Punkte für eine positive Note ausreichen. Bei der Nichtteilnahme an einer Leistungsfeststellung wird diese mit "Nicht Genügend (5)" benotet.
Prüfungsstoff
Zum den Klausuren kommt alles was thematisch bis zur Stunde davor durchgearbeitet wurde.
Literatur
Mazal, Casebook Arbeitsrechtler- und Sozialrecht, 11. Aufl (2020)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020),
Brodil/Gruber-Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 11. Auflage (2022) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020),
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020),
Brodil/Gruber-Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 11. Auflage (2022) sowie
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage, Auszüge aus ASVG und GSVG
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 30.08.2023 05:07