030086 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2013W)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 14.09.2013 00:05 bis So 29.09.2013 23:59
- Abmeldung bis So 20.10.2013 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 08.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 22.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.11. 17:00 - 19:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 12.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 26.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 03.12. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 10.12. 17:00 - 19:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 17.12. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 07.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Römisches Sachenrecht (für Anfänger ohne Vorkenntnisse)
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren. Der Durchschnitt aus den beiden erzielten Leistungen muss "genügend" (4,0) oder besser sein.Am Ende der Lehrveranstaltung findet eine Nachklausur statt. Diese Nachklausur ist fakultativ und gibt die Möglichkeit zur Verbesserung. Wird die Nachklausur mitgeschrieben, so ersetzt sie eine versäumte Klausur bzw. die schlechtere der beiden Klausuren (Verbesserungsmöglichkeit i.S.d. Abs. 6 Z. 2 Richtlinie des Senats für die Ausgestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, Mitteilungsblatt 81/2010-11 vom 23.03.2011).
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren. Der Durchschnitt aus den beiden erzielten Leistungen muss "genügend" (4,0) oder besser sein.Am Ende der Lehrveranstaltung findet eine Nachklausur statt. Diese Nachklausur ist fakultativ und gibt die Möglichkeit zur Verbesserung. Wird die Nachklausur mitgeschrieben, so ersetzt sie eine versäumte Klausur bzw. die schlechtere der beiden Klausuren (Verbesserungsmöglichkeit i.S.d. Abs. 6 Z. 2 Richtlinie des Senats für die Ausgestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, Mitteilungsblatt 81/2010-11 vom 23.03.2011).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Erwerb von Kenntnissen des römischen Sachenrechts, Erlernen der Falllösungstechnik und der Anfertigung von Exegesen aus römischem Recht, Erkennen der Bedeutung des römischen Rechts als Grundlage der europäischen Privatrechtsordnungen
Prüfungsstoff
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht, 10. Auflage, Wien, 2012
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage, Wien, 2012
Zur Vertiefung: Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Auflage, München, 2008
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage, Wien, 2012
Zur Vertiefung: Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Auflage, München, 2008
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15