030086 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2014W)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 15.09.2014 00:05 bis Mo 29.09.2014 23:59
- Abmeldung bis Di 21.10.2014 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 07.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 04.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 11.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 18.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.12. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.12. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.12. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 20.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Römisches Sachenrecht (für Anfänger ohne Vorkenntnisse)
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren. Der Durchschnitt aus den beiden erzielten Leistungen muss "genügend" (4,0) oder besser sein.Am Ende der Lehrveranstaltung findet eine Ersatzklausur statt. Diese Ersatzklausur ist fakultativ und gibt die Möglichkeit zur Verbesserung. Wird die Ersatzklausur mitgeschrieben, so ersetzt sie eine versäumte Klausur bzw. die schlechtere der beiden Klausuren (Verbesserungsmöglichkeit i.S.d. Abs. 6 Z. 2 Richtlinie des Senats für die Ausgestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, Mitteilungsblatt 81/2010-11 vom 23.3.2011).
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren. Der Durchschnitt aus den beiden erzielten Leistungen muss "genügend" (4,0) oder besser sein.Am Ende der Lehrveranstaltung findet eine Ersatzklausur statt. Diese Ersatzklausur ist fakultativ und gibt die Möglichkeit zur Verbesserung. Wird die Ersatzklausur mitgeschrieben, so ersetzt sie eine versäumte Klausur bzw. die schlechtere der beiden Klausuren (Verbesserungsmöglichkeit i.S.d. Abs. 6 Z. 2 Richtlinie des Senats für die Ausgestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, Mitteilungsblatt 81/2010-11 vom 23.3.2011).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Erwerb von Kenntnissen des römischen Sachenrechts, Erlernen der Falllösungstechnik und der Anfertigung von Exegesen aus römischem Recht, Erkennen der Bedeutung des römischen Rechts als Grundlage der europäischen Privatrechtsordnungen
Prüfungsstoff
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht, 10. Auflage, Wien, 2012.
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage, Wien, 2012.
Zur Vertiefung: Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 20. Auflage, München, 2014.
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage, Wien, 2012.
Zur Vertiefung: Kaser/Knütel, Römisches Privatrecht, 20. Auflage, München, 2014.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15