030086 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2016W)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 10.09.2016 00:01 bis Di 27.09.2016 22:00
- Abmeldung bis So 16.10.2016 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 11.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 18.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.10. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 08.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 22.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.11. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 06.12. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.12. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 10.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.01. 17:00 - 19:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erarbeiten von Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Sachenrecht zur Vorbereitung für die FÜM 1-Prüfung.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für den Erwerb eines positiven Pflichtübungszeugnisses sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Regelmäßige Anwesenheit: Nur im durch ärztliches Attest bestätigten Krankheitsfall gilt eine Abwesenheit als entschuldigt. Ab der dritten unentschuldigten Abwesenheit erfolgt eine negative Beurteilung.
2. Positive Bewertung: Für eine positive Bewertung müssen 50 Punkte erreicht werden. Es gibt 3 Klausuren, bei denen jeweils 50 Punkte zu erreichen sind. Die Punkte der besten zwei Klausuren werden bei der Wertung berücksichtigt.
3. Mündliche Mitarbeit: Durch mündliche Mitarbeit wird die Punktezahl erhöht und kann die Note verbessern.
1. Regelmäßige Anwesenheit: Nur im durch ärztliches Attest bestätigten Krankheitsfall gilt eine Abwesenheit als entschuldigt. Ab der dritten unentschuldigten Abwesenheit erfolgt eine negative Beurteilung.
2. Positive Bewertung: Für eine positive Bewertung müssen 50 Punkte erreicht werden. Es gibt 3 Klausuren, bei denen jeweils 50 Punkte zu erreichen sind. Die Punkte der besten zwei Klausuren werden bei der Wertung berücksichtigt.
3. Mündliche Mitarbeit: Durch mündliche Mitarbeit wird die Punktezahl erhöht und kann die Note verbessern.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Prüfungsstoff
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von Übungsfällen und römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.
Literatur
Die Pflichtübung dient primär dem Erlernen der Falllösungstechnik anhand der Übungsfälle in BENKE/MEISSEL, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 10. Aufl. (2012). Zur Vorbereitung auf die Übungsstunden ist es daher notwendig, die jeweiligen Kapitel im genannten Lehrbuch zu erarbeiten.Weiters wird das Studium der Texte in HAUSMANINGER/GAMAUF, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. (2012) empfohlen und auf das Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht von OLECHOWSKI/GAMAUF (Hrsg) hingewiesen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15