Universität Wien

030086 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2018W)

(Sachenrecht)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 09.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 16.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 23.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 30.10. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 06.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 13.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 20.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 27.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 04.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 11.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 08.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 15.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 22.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.
Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Allgemeine Voraussetzungen:
Anwesenheit grundsätzlich in allen Übungsstunden, Teilnahme an zwei Klausuren, Vorbereitung entsprechend dem Übungsprogramm und mündliche Mitarbeit. Ohne mündliche Mitarbeit kann kein positives Übungszeugnis erworben werden!

Schriftlicher Leistungsnachweis:
Der schriftliche Leistungsnachweis besteht aus zwei Klausuren zu je 60 Punkten. Für eine positive Note müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen insgesamt mindestens 60 Punkte aus dem schriftlichen Leistungsnachweis erreicht werden.

Am Ende der Lehrveranstaltung findet eine Nachklausur statt. Diese Nachklausur ist fakultativ und gibt die Möglichkeit zur Verbesserung. Wird die Nachklausur mitgeschrieben, so ersetzt sie eine versäumte Klausur bzw die schlechtere der beiden Klausuren (Verbesserungsmöglichkeit im Sinne des Abs 6 Z 2 der Richtlinie des Senats für die Ausgestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, Mitteilungsblatt 81/2010-11 vom 23.03.2011).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

siehe unter "Art der Leistungskontrolle"

Prüfungsstoff

Grundlagen des römisches Sachenrechts für Studierende im 1. Semester.
Der Klausurstoff wird jeweils in der vorhergehenden Stunde bekanntgegeben.

Literatur

Übungsgrundlage sind Benke/Meissel, Übungsbuch römisches Sachenrecht (11. Auflage 2018) und Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Auflage 2012).
Zum Nachschlagen einzelner Begriffe wird Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht (3. Auflage 2014) empfohlen.
Zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes verweise ich auf Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage 2001), Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht (21. Auflage 2017) und Mayer-Maly, Römisches Recht (2. Auflage 1999).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15