030089 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 00:01 bis Fr 20.09.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 11.10.2019 23:59
Details
max. 180 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 08.10. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.10. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 22.10. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 29.10. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.11. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.11. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.11. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 26.11. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 03.12. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 10.12. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.12. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 07.01. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.01. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.01. 13:00 - 14:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Anfängerübung beginnt am Dienstag, den 8. Oktober 2019 und findet wöchentlich statt. Es werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Anfängerübung mit dem materiellen Strafrecht, und zwar vor allem mit Problemen des Allgemeinen Teils anhand einiger weniger Delikte des StGB. Der besprochene Stoff (Inhalt der Fälle samt Erklärungen dazu und den ergänzenden Erklärungen im jeweiligen Zusammenhang) ist Klausurgegenstand.Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich auf dieser Seite der Homepage.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt zwei schriftliche Klausuren. Die 1. Klausur ist am 17. Dezember 2019 und die 2. Klausur ist am 14. Jänner 2020. Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden Klausuren zusammen. Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese mit der Note "Nicht Genügend" gewertet. Es gibt keinen Ersatztermin. Bedenken Sie dei Termine der Klausuren bei der Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung! Sie können sich bis zum Tag vor der Klausur per Mail an mich abmelden.Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe sogleich) hinzuweisen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Wer in der ersten Stunde fehlt, wird von der Teilnehmerliste gestrichen. Eine Entschuldigung kann nur bis zu dem auf die erste Stunde folgenden Freitag 12.00 Uhr aktzeptiert werden.
Zweimaliges (sonstiges) Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. zeigt sich aber auch beim namentlichen Aufrufen: Wer sich nicht meldet, gilt als nicht anwesend, auch wenn er anwesend ist. Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.
Zweimaliges (sonstiges) Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. zeigt sich aber auch beim namentlichen Aufrufen: Wer sich nicht meldet, gilt als nicht anwesend, auch wenn er anwesend ist. Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.
Prüfungsstoff
Literatur
Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/ unter "Lehre und Studium".
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15