030089 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 08.09.2020 00:01 bis Di 22.09.2020 23:59
- Anmeldung von Mo 05.10.2020 12:00 bis Di 06.10.2020 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.10.2020 23:59
Details
max. 150 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
1. Klausur: 15. Dezember 2020
2. Klausur: 19. Jänner 2021
-
Dienstag
13.10.
15:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
20.10.
15:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
27.10.
15:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
03.11.
15:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
10.11.
15:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
17.11.
15:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
24.11.
15:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
01.12.
15:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
15.12.
15:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
12.01.
15:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 -
Dienstag
19.01.
15:00 - 16:00
Hybride Lehre
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Anfängerübung beginnt am Dienstag, den 13. Oktober 2020 und findet wöchentlich statt. Es werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Anfängerübung mit dem materiellen Strafrecht, und zwar vor allem mit Problemen des Allgemeinen Teils anhand einiger weniger Delikte des StGB. Der besprochene Stoff (Inhalt der Fälle samt Erklärungen dazu und den ergänzenden Erklärungen im jeweiligen Zusammenhang) ist Klausurgegenstand.Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich auf dieser Seite der Homepage und im entsprechenden moodle Kurs.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt zwei schriftliche Klausuren (15.12.2020 und 19.1.2021). Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden Klausuren zusammen. Wird eine Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese mit der Note "Nicht Genügend" gewertet. Es gibt keinen Ersatztermin. Bedenken Sie die Termine der Klausuren bei der Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung! Sie können sich bis zum Tag vor der Klausur per Mail an mich abmelden.Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe sogleich) hinzuweisen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Wer in der ersten Stunde fehlt, wird von der Teilnehmerliste gestrichen. Eine Entschuldigung kann nur bis zu dem auf die erste Stunde folgenden Freitag 12.00 Uhr aktzeptiert werden.
Zweimaliges (sonstiges) Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. zeigt sich aber auch beim namentlichen Aufrufen: Wer sich nicht meldet, gilt als nicht anwesend, auch wenn er anwesend ist. Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.
Auf Grund der COVID-Situation kommt es auf Basis der hybriden Unterrichtsart zu entsprechenden Abweichungen dieser Regelungen. Näheres wird noch bekanntgegeben.
Zweimaliges (sonstiges) Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. zeigt sich aber auch beim namentlichen Aufrufen: Wer sich nicht meldet, gilt als nicht anwesend, auch wenn er anwesend ist. Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.
Auf Grund der COVID-Situation kommt es auf Basis der hybriden Unterrichtsart zu entsprechenden Abweichungen dieser Regelungen. Näheres wird noch bekanntgegeben.
Prüfungsstoff
Literatur
Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/ unter "Lehre und Studium".
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11