030092 SE Seminar aus Arbeits- und Sozialrecht (2023S)
für Dissertant*innen und Diplomand*innen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 21.02.2023 00:01 bis Fr 03.03.2023 23:59
- Abmeldung bis Do 09.03.2023 23:59
Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Vorbesprechung: 09. März 2023, 12:00-13:00 Uhr, im Institut für Arbeitsrecht, 1010 Wien, Schenkenstrasse 8-10/III, Zi 001
Das Seminar findet als Block-LV voraussichtlich am 1. Juni 2022, (10:00 bis etwa 18:00 Uhr und wenn nötig auch am 31. Mai 2022 (10:00 bis ca 14:00 Uhr) statt.Veranstaltungsort: Griass Di A Gott Wirt, 1190 Wien Sievering – http://www.gdagwirt.at/.Erwartet wird eine max. 15minütige Präsentation (daran anschließend Diskussion). Maximale Teilnehmerzahl: 15. Es gibt keine Möglichkeit, vor Ort PowerPoint zu nutzen. Daher ist für die anderen Teilnehmer ein ausführlicheres Hand-Out vorzubereiten und vor Ort zu verteilen (bitte dort auch Gesetzesbestimmungen, die allenfalls nicht im AR-Kodex sind, einzuarbeiten).Die endültige Aufnahme und Themenzuteilungfindet innerhalb der Vorbesprechung statt. Lassen sie sich daher nicht davon abschrecken, dass sie alle bloß auf der Warteliste stehen. Machen sie sich bitte mit den hier angegebenen Themen vertraut und überlegen sie sich, welche Themen sie interessieren würden.
- Donnerstag 09.03. 12:00 - 13:00 Ort in u:find Details (Vorbesprechung)
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Bei der Vorbesprechung ist bekanntzugeben, ob die Anrechnung als Diplomandenseminararbeit erfolgt - ansonsten ist eine schriftliche Referatsdokumentation zu verfassen.Erwartet wird eine max. 15minütige Präsentation (daran anschließend Diskussion). Maximale Teilnehmerzahl: 15. Es gibt keine Möglichkeit, vor Ort PowerPoint zu nutzen. Daher ist für die anderen Teilnehmer ein ausführlicheres Hand-Out vorzubereiten und vor Ort zu verteilen (bitte dort auch Gesetzesbestimmungen, die allenfalls nicht im AR-Kodex sind, einzuarbeiten).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Halten eines Referats und Abfassen einer Seminararbeit
voraussichtlicher Abgabetermin: Mitte/Ende Juni 2022
voraussichtlicher Abgabetermin: Mitte/Ende Juni 2022
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Gesamtnote ergibt sich aus der Beurteilung des Referats und der Seminararbeit (bzw der schriftlichen Referatsdokumentation).
Der Antrag auf Approbation ist zusammen mit der Diplomandenseminararbeit fristgerecht abzugeben, nachträgliche Anträge auf Approbation werden nicht entgegengenommen! Die schriftliche Ausarbeitung soll jenen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, die üblicherweise an juristische Texte gestellt werden.Bei den Themen wird eine umfassende juristische Recherche erwartet. Die bloße Exzerption der hier angegebenen Quellen reicht jedenfalls nicht aus. Diese sind nur ein erster Hinweis und Ausgangspunkt weiteren Forschung.
Der Antrag auf Approbation ist zusammen mit der Diplomandenseminararbeit fristgerecht abzugeben, nachträgliche Anträge auf Approbation werden nicht entgegengenommen! Die schriftliche Ausarbeitung soll jenen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, die üblicherweise an juristische Texte gestellt werden.Bei den Themen wird eine umfassende juristische Recherche erwartet. Die bloße Exzerption der hier angegebenen Quellen reicht jedenfalls nicht aus. Diese sind nur ein erster Hinweis und Ausgangspunkt weiteren Forschung.
Prüfungsstoff
Themen:1. EuGH als Urlaubs-Obergericht: Beispiel Urlaubsersatzleistung:
Zaversky, Unionsrechtswidrigkeit des Entfalls der Urlaubsersatzleistung, JAS 2022, 168; EuGH 25.11.2021, C-233/20 WD gegen job-medium GmbH in Liquidation
2. Versuch, dem Arbeitsrecht durch Zwischenschalten von Kapitalgesellschaften zu entfliehen: Pfalz, Zwischengeschaltete Kapitalgesellschaften im Arbeitsrecht, ZAS 2018, 52
3. Arbeitnehmer eines Unternehmens nehmen in Ausübung ihres Arbeitsvertrages eine (oder mehrere) Organfunktion in einem anderen Unternehmen wahr: Mazal, Organmitglieder als überlassene Arbeitskräfte, ecolex 2001, 763
4. Leitende Angestellte (in verschiedenenRechtsgebieten):
Rauter, Die Nähe von (leitenden) Angestellten zur Geschäftsführung, GRAU 2021, 125
5. GF arbeitsrechtlich beleuchtet:
Schrenk, Der Geschäftsführer im Arbeitsrecht 2008, taxlex 2008, 93; auch Schrank, Kollektivvertragliches Mindestentgelt: Lohndumping-Risiken bei leitenden Angestellten - Systemische Grenzen kollektivvertraglicher Normsetzung, ZAS 2016, 300
6. Sexuelle Belästigung durch den Geschäftsführer bzw durch leitende Angestellte:
Rauch, Aktuelle Judikatur zur sexuellen Belästigung , ASoK 2022, 98
7. Wieviel Kündigungsschutz haben, wieviel brauchen Datenschutzbeauftragte, und wieviel dürfen sie haben?
EUGH 22.6.2022 C-534/20 – Leistritz
8. "Payrolling“-Geschäft und Betriebsübergang:
OGH 30.8.2022 8 ObA 82/21y
9. Maßnahmen, die die Menschenwürde betreffen:
elektronisches Zutrittssystem OGH 14.7.2022 9 ObA 60/22x – inkl Entwicklung der OGH-Rspr zu § 96 Z 3 ArbVG
10. Aufsichtsrat bekommt Kenntnis von einem Entlassungsgrund – Unverzüglichkeitsgrundsatz im Entlassungsrecht:
Leitner/ Grundtner, Der Aufsichtsrat, der zu viel wusste, ecolex 2021, 460
11. Matrixstrukturen im Arbeitsrecht
(Vinzenz, Arbeitsrechtliche Qualifikation und Behandlung von Matrixstrukturen, ZAS 2022/2; Wolf, Wer ist Arbeitgeber bei arbeitsteiligen Weisungsketten?, GRAU 2021/4)
12. Die Vergütung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat:
(Stella/Winter, Die Vergütung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat, ecolex 2021/309)
[auch bei der SE; inkl Rückforderung]
13. Der Wechsel von Arbeitnehmern im Schnittpunkt zwischen Arbeits- und Wettbewerbsrecht:
OGH 17.09.2014, 4 Ob 125/ 14g; Schima, Der Wechsel von Arbeitnehmern im Schnittpunkt zwischen Arbeits- und Wettbewerbsrecht, ZAS 2020, 229
14. Das besondere Sozialversicherungsverhältnis der nicht wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführer:
VwGH 24.11.2016, 2013/13/0046; VwGH 24.11.2016, 2014/13/0040; Sedlacek, Freie Berufe: Das besondere Sozialversicherungsverhältnis der nicht wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführer, ZAS 2018, 61; Neumann, Drittanstellung von GmbH-Geschäftsführern, ASoK 2018, 418
15. Der Geltungs- und Schutzbereich des neuen HSchG (Hinweisgeberinnenschutzgesetzes)
16. Instruktionpflichten des AG aus der Fürsorgepflicht im Hinblick auf § 6 Abs 1 HSchG (Themen 15. Und 16. aufbauend auf Kühteubl/Komarek, Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz, ZAS 2023/Heft 2.
Zaversky, Unionsrechtswidrigkeit des Entfalls der Urlaubsersatzleistung, JAS 2022, 168; EuGH 25.11.2021, C-233/20 WD gegen job-medium GmbH in Liquidation
2. Versuch, dem Arbeitsrecht durch Zwischenschalten von Kapitalgesellschaften zu entfliehen: Pfalz, Zwischengeschaltete Kapitalgesellschaften im Arbeitsrecht, ZAS 2018, 52
3. Arbeitnehmer eines Unternehmens nehmen in Ausübung ihres Arbeitsvertrages eine (oder mehrere) Organfunktion in einem anderen Unternehmen wahr: Mazal, Organmitglieder als überlassene Arbeitskräfte, ecolex 2001, 763
4. Leitende Angestellte (in verschiedenenRechtsgebieten):
Rauter, Die Nähe von (leitenden) Angestellten zur Geschäftsführung, GRAU 2021, 125
5. GF arbeitsrechtlich beleuchtet:
Schrenk, Der Geschäftsführer im Arbeitsrecht 2008, taxlex 2008, 93; auch Schrank, Kollektivvertragliches Mindestentgelt: Lohndumping-Risiken bei leitenden Angestellten - Systemische Grenzen kollektivvertraglicher Normsetzung, ZAS 2016, 300
6. Sexuelle Belästigung durch den Geschäftsführer bzw durch leitende Angestellte:
Rauch, Aktuelle Judikatur zur sexuellen Belästigung , ASoK 2022, 98
7. Wieviel Kündigungsschutz haben, wieviel brauchen Datenschutzbeauftragte, und wieviel dürfen sie haben?
EUGH 22.6.2022 C-534/20 – Leistritz
8. "Payrolling“-Geschäft und Betriebsübergang:
OGH 30.8.2022 8 ObA 82/21y
9. Maßnahmen, die die Menschenwürde betreffen:
elektronisches Zutrittssystem OGH 14.7.2022 9 ObA 60/22x – inkl Entwicklung der OGH-Rspr zu § 96 Z 3 ArbVG
10. Aufsichtsrat bekommt Kenntnis von einem Entlassungsgrund – Unverzüglichkeitsgrundsatz im Entlassungsrecht:
Leitner/ Grundtner, Der Aufsichtsrat, der zu viel wusste, ecolex 2021, 460
11. Matrixstrukturen im Arbeitsrecht
(Vinzenz, Arbeitsrechtliche Qualifikation und Behandlung von Matrixstrukturen, ZAS 2022/2; Wolf, Wer ist Arbeitgeber bei arbeitsteiligen Weisungsketten?, GRAU 2021/4)
12. Die Vergütung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat:
(Stella/Winter, Die Vergütung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat, ecolex 2021/309)
[auch bei der SE; inkl Rückforderung]
13. Der Wechsel von Arbeitnehmern im Schnittpunkt zwischen Arbeits- und Wettbewerbsrecht:
OGH 17.09.2014, 4 Ob 125/ 14g; Schima, Der Wechsel von Arbeitnehmern im Schnittpunkt zwischen Arbeits- und Wettbewerbsrecht, ZAS 2020, 229
14. Das besondere Sozialversicherungsverhältnis der nicht wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführer:
VwGH 24.11.2016, 2013/13/0046; VwGH 24.11.2016, 2014/13/0040; Sedlacek, Freie Berufe: Das besondere Sozialversicherungsverhältnis der nicht wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführer, ZAS 2018, 61; Neumann, Drittanstellung von GmbH-Geschäftsführern, ASoK 2018, 418
15. Der Geltungs- und Schutzbereich des neuen HSchG (Hinweisgeberinnenschutzgesetzes)
16. Instruktionpflichten des AG aus der Fürsorgepflicht im Hinblick auf § 6 Abs 1 HSchG (Themen 15. Und 16. aufbauend auf Kühteubl/Komarek, Das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz, ZAS 2023/Heft 2.
Literatur
Wird zT im thematischen Zusammenhang bekanntgegeben. Erwartbare grundlegende juristische Recherche wird vorausgesetzt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:26