030096 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 08.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 15.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 22.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 29.03. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 05.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 26.04. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 03.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 10.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 17.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 24.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 31.05. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 07.06. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 14.06. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 21.06. 08:30 - 10:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Prüfungen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.Für eine posiitive Beurteilung ist ein Notendurchschnitt von zumind. genügend erforderlich. Anwesenheitspflicht, 2 Mal unentschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt.
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.Für eine posiitive Beurteilung ist ein Notendurchschnitt von zumind. genügend erforderlich. Anwesenheitspflicht, 2 Mal unentschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt.
Prüfungsstoff
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion
Literatur
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Ein Lehrbuch des Arbeitsrechts nach Wahl
Ein Lehrbuch des Arbeitsrechts nach Wahl
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.