030098 KU Bauvertragliche und bauwirtschaftliche Aspekte des Nachtragsmanagements (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.02.2023 00:01 bis Di 07.03.2023 23:59
- Abmeldung bis Mo 08.05.2023 23:59
Details
max. 24 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 08.05. 13:00 - 19:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Montag 15.05. 13:00 - 19:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 22.05. 13:00 - 19:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit, Prüfung zum Abschluss; Gesetzestexte
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vorkenntnisse von Grundzügen des Verfassungs-, Verwaltungs- und Zivilrechtes; positive Beiträge durch Wortmeldungen, positive Abschlussprüfung; Beurteilung nach den positiven Wortmeldungen und Darstellung der erworbenen Kenntnisse bei der Abschlussprüfung.
Prüfungsstoff
Die praktische Anwendung des Leistungsänderungsrechts nach österreichischem Werkvertragsrecht und Werkvertragsnormen
Literatur
Kropik, (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag, Eigenverlag 2021
Müller / Stempkowski, Handbuch Claim-Management, Linde 2015
Kropik, Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061, Eigenverlag 2020
Müller / Goger, Der gestörte Bauablauf, Linde 2016
Müller / Stempkowski, Handbuch Claim-Management, Linde 2015
Kropik, Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061, Eigenverlag 2020
Müller / Goger, Der gestörte Bauablauf, Linde 2016
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 17.04.2023 15:48
Dazu werden die bauwirtschaftlichen Grundlagen für eine Bauausschreibung, Kalkulation von Baupreisen und der Projektabwicklung erläutert.
Insbesondere werden die bei Leistungsabweichungen relevanten rechtlichen Anspruchsgrundlagen erläutert und diskutiert.
Die Wissensvermittlung erfolgt in Form eines Vortrages, durch Diskussion und Gruppenarbeiten.