Universität Wien

030099 SE Soziale Rechte von Migrant*innen (2023S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 29.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Vorbesprechung)
Donnerstag 04.05. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Freitag 05.05. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Seminar "Sozialschutz für Migrant*innen" steht Studierenden aller Studienrichtungen offen und beschäftigt sich im Anschluss an die Ringvorlesung "Migrant*innen in Sozialstaat und Beruf" (WS 2022/23) in vertiefter Weise mit den rechtlichen Dimensionen von Migration, wobei besonderes Augenmerk auf die Schnittstelle zu sozialen Rechten und zum Arbeitsmarktzugang der betreffenden Personen gelegt wird.

Der Ablauf des Seminars wird sich folgendermaßen gestalten:

– Am 29. März findet die Vorbesprechung statt. Diese dient der Besprechung der Details des LV-Ablaufs und vor allem der Auswahl eines Themas für Ihre Seminararbeit.
– In den folgenden zwei Monaten haben Sie Zeit, sich in Ihr Thema einzuarbeiten und dieses anhand Ihrer Recherchen aufzubereiten.
– Am 4. und 5. Mai finden die Präsentationen der Arbeiten statt. Sie präsentieren dabei Ihr Thema und Ihre wesentlichen Ergebnisse vor den anderen Seminarteilnehmer*innen und den LV-Leiter*innen. In der Folgezeit werden Sie noch die Möglichkeit haben, das Feedback der Lehrenden und Ihrer Kolleg*innen einzuarbeiten, bevor die Arbeiten abzugeben sind. Details dazu erfahren Sie in der Vorbesprechung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Seminararbeit, Referat und Mitarbeit

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

In die Beurteilung einbezogen werden Referat, Diskussion und Seminararbeit. Es herrscht Anwesenheitspflicht während aller drei Seminartermine.

Bei den Seminararbeiten sind die Grundsätze der guten wissenschaftlicher Praxis und bestimmte Qualitätskriterien einzuhalten.

Die Formalkriterien für die Arbeiten unterscheiden sich danach, ob diese als Diplomseminararbeiten approbiert oder von Dissertant*innen oder Studierenden anderer Studienrichtungen verfasst werden. Details zu den Kriterien bei Studierenden der Rechtswissenschaften finden Sie beispielsweise auf der Homepage des SSC Rechtswissenschaften:
https://ssc-rechtswissenschaften.univie.ac.at/diplomstudium-doktoratsstudium-und-ec/studium/diplomstudium/diplomandinnenseminare/

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 07.03.2023 10:08