Universität Wien

030103 PF Pflichtübung Romanistische Fundamente (2016S)

(Sachenrecht)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 14.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 04.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 11.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 18.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 25.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 02.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 09.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 23.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 30.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 06.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 13.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Montag 20.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ausgewählte Institutionen sowie Denk- und Argumentationsfiguren aus dem Römischen Recht, welche die Fundamente für Entwicklungslinien im europäischen Recht im Vermögensprivatrecht (Sachen- und Schuldrecht) bilden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Das positive Absolvieren der Lehrveranstaltung erfordert einen positiven Schnitt aus beiden Klausuren (jeweils 21 Punkte) und regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung. Mündliche Mitarbeit ist erwünscht und wird dann berücksichtigt, wenn ein Studierender zwischen zwei Noten steht. Zum Antritt bei der Nachtragsklausur berechtigt sind jene Studierenden, die nach den ersten beiden Klausuren noch keinen positiven Schnitt aufweisen und daher die Möglichkeit erhalten, die schlechtere der beiden Klausuren durch die Nachtragsklausur zu substituieren.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnis wichtiger dogmatischer Figuren des Vermögensprivatrechts in deren römischrechtlicher Grundlegung (mit Ausblicken auf deren Gestaltungen in den modernen Privatrechten) sowie Beherrschen juristisch-methodischer Fertigkeiten bei der Falllösung.

Prüfungsstoff

Trainieren der Technik juristischer Falllösung, gestaltet als interaktives Arbeiten auf der Basis von römischen Juristentexten, strukturiert in thematischen Einheiten, die von den Studierenden für den jeweiligen Programmabschnitt vorzubereiten sind.

Literatur

Benke - Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht (10. Auflage), Wien 2012;Hausmaninger - Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Auflage), Wien 2012. Vertiefend werden die einschlägigen Kapitel aus Hausmaninger-Selb, Römisches Privatrecht (9. Auflage), Wien 2001 sowie Olechowski – Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage, Wien 2014 empfohlen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15