Universität Wien

030105 KU Menschenrechtliche und europarechtliche Grundlagen von Gleichheit und Nichtdiskriminierung (2023S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 16.03. 14:00 - 18:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Mittwoch 03.05. 14:00 - 18:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Donnerstag 04.05. 09:30 - 13:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 23.05. 09:30 - 13:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Dienstag 23.05. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Prinzipien von Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind zentrale Bestandteile des Menschenrechtsschutzes.
Das Diskriminierungsverbot ist aber nicht absolut und kann auch mit anderen Grund-und Freiheitsrechten kollidieren.
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung werden die Grundkonzepte von Gleichheit, Gleichbehandlung, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung unter Bezugnahme auf internationale und europäische Vorgaben dargestellt und diskutiert. Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden ( auch Nichtjurist_innen) ein grundlegendes Verständnis für die Kernfragen dieses Rechtsbereiches zu vermitteln.
Die Bedeutung dieser weitgehend als Individualrechte formulierten Prinzipien wird insbesondere anhand der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Gerichtshofes der Europäischen Union behandelt.
Darüber hinaus beschäftigen wir uns auch mit Equality als einem gesellschaftspolitischen Ziel und damit, wie Gesetzgebung und Justiz dazu beitragen (können) diesem Ziel näher zu kommen.

o Gleichheit und der Gleichheitsgrundsatz, für wen gilt er?
o Steht der Gleichbehandlungsgrundsatz in Konflikt mit anderen Grundrechten?
o Rechtliche Einordnung unterschiedlicher Formen von Diskriminierungen
o EGMR und EUGH, zwei Gerichtshöfe – zwei Rechtsordnungen?
o Zugang zum Recht und prozessuale Besonderheiten im Anti-Diskriminierungsrecht
o Anti-Diskriminierung in unterschiedlichen Rechtssystemen (national, EU, Europarat und UN)
o Equality und Inclusion - die rechtliche Perspektive
o Proaktive Rechtsinstrumente - positive Maßnahmen und Barrierefreiheit
o Anti-Diskriminierung als Politikfeld

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Aktive Mitarbeit, schriftliche Klausur.
Alternativ zur Klausur kann auch zu einem selbst gewählten Thema eine Präsentation gehalten werden. Themen- und Terminvereinbarung in den ersten beiden Kurseinheiten. Die Präsentationen finden nicht isoliert statt, sondern werden thematisch in den Kursablauf eingebaut.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanwesenheit von zwei Drittel der Lehrveranstaltungszeit
Aktive Mitarbeit
Schriftliche Klausur oder Präsentation

Prüfungsstoff

Vortragsunterlagen

Literatur

Unterlagen werden im Lauf der Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 17.03.2023 11:48