Universität Wien

030106 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2021S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 10.03. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 17.03. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 24.03. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 14.04. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 21.04. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 28.04. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 05.05. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 12.05. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 19.05. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 26.05. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 02.06. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 09.06. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 16.06. 09:00 - 10:00 Digital
  • Mittwoch 23.06. 09:00 - 10:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf und Inhalte: Die Anfängerpflichtübung beginnt am Mi, den 10. März 2021 und findet wöchentlich statt. Es werden zunächst der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung überwiegend mit dem materiellen Strafrecht, das auch Klausurgegenstand ist.
Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Lernbehelfe: Bitte haben Sie bei jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe dabei!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Endnote setzt sich aus der Note der schriftlichen Klausur und der Mitarbeit zusammen, wobei die Klausur mit 70% und die Mitarbeitsleistung mit 30% gewichtet werden.

Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Teilnahmepflicht während der gesamten Lehrveranstaltung, ausgenommen sind die Klausurtermine (02.06.2021, 16.06.2021). Die Online-Teilnahme über die Chatfunktion kontrolliert. Das Mindesterfordernis hinsichtlich der Teilnahme ist bei 80% Teilnahme erfüllt (entspricht einem Maximum von zwei Fehlstunden).

Prüfungsstoff

Klausurtermine (jeweils in der regulären Übungszeit zwischen 09.00 - 10.00 Uhr, digitales Format):
• 1. Termin: 02. Juni 2021
• Ersatztermin (für den Fall der Verhinderung): 16. Juni 2021

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11