030107 KU Strafrechtliche Haftung der Heilberufe (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 08.09.2020 00:01 bis Di 22.09.2020 23:59
- Abmeldung bis Mo 12.10.2020 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Test: 14. Dezember 2020
2. Test: 18. Jänner 2021
- Montag 12.10. 15:00 - 16:00 Digital
- Montag 19.10. 15:00 - 16:00 Digital
- Montag 09.11. 15:00 - 16:00 Digital
- Montag 16.11. 15:00 - 16:00 Digital
- Montag 23.11. 15:00 - 16:00 Digital
- Montag 30.11. 15:00 - 16:00 Digital
- Montag 07.12. 15:00 - 16:00 Digital
- Montag 14.12. 15:00 - 16:00 Digital
- Montag 11.01. 15:00 - 16:00 Digital
- Montag 18.01. 15:00 - 16:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt zwei schriftliche Tests. Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden Tests zusammen. Wird ein Test nicht mitgeschrieben, wird dieser mit der Note „Nicht Genügend“ gewertet. Der Test besteht zum Teil aus Multiple-Choice-Fragen, zum Teil ist eine Falllösung erwartet. Basis für die Tests sind Fragen und Fälle, die in der Lehrveranstaltung durchbesprochen werden.
Bei den Tests dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Bei den Tests dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht wegen der digitalen Abhaltung keine Anwesenheitspflicht.
Prüfungsstoff
Stoff des Tests ist der bis dahin erarbeitete Stoff, beim zweiten Test ist natürlich auch der Test des ersten Tests weiterhin Prüfungsgegenstand.
Literatur
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Grundlage ist das, was auch für die Prüfung aus Strafrecht notwendig war (Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/ unter „Stoffabgrenzung und empfohlene Lehrbücher“). Es ist natürlich jedem unbenommen, medizinrechtliche Literatur zu erwerben, für diesen Kurs ist das nicht notwendig.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11
Es geht in dieser Lehrveranstaltung darum, Strafrecht unter dem Blickwinkel der Gegebenheiten der Medizin aufzuarbeiten. Bedenken Sie: Die Lehrveranstaltung dient - wie alle juristischen Veranstaltungen von Wahlfachkörben - der Vertiefung des Strafrechtswissens (materielles und formelles Strafrecht). Eine Vertiefung ist nur möglich, wenn entsprechendes Wissen bereits vorhanden ist. Die Veranstaltung ist daher primär für Studierende gedacht, die die Modulprüfung aus Strafrecht bereits absolviert haben oder in diesem Semester absolvieren wollen. Für alle übrigen Studierenden erscheint die Veranstaltung als weniger geeignet.Stoff des Tests ist der bis dahin erarbeitete Stoff, beim zweiten Test ist natürlich auch der Test des ersten Tests weiterhin Prüfungsgegenstand.Vorbereitung: Die Lehrveranstaltung dient der Vertiefung des Strafrechtswissens (materielles und formelles Strafrecht). Es ist daher sinnvoll, das für die Modulprüfung aus Strafrecht und Strafprozessrecht in diesem Themenbereich Gelernte zu wiederholen.