030107 KU Strafrechtliche Haftung der Heilberufe (2022W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2022 00:01 bis Mo 26.09.2022 23:59
- Abmeldung bis Sa 15.10.2022 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Tests (voraussichtlich):
1. Test: 12. Dezember 2022
2. Test: 16. Jänner 2023
- Montag 10.10. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 17.10. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 24.10. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 31.10. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 07.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 14.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 21.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 28.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 05.12. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 12.12. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 09.01. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 16.01. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 23.01. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt zwei schriftliche Tests, am 12.12.2022 und am 16.1.2023. (voraussichtlich) Die Endnote setzt sich zu je 50% aus den Noten der beiden Tests zusammen. Wird ein Test nicht mitgeschrieben, wird dieser mit der Note „Nicht Genügend“ gewertet. Der Test besteht zum Teil aus Multiple-Choice-Fragen, zum Teil ist eine Falllösung erwartet. Basis für die Tests sind Fragen und Fälle, die in der Lehrveranstaltung durchbesprochen werden.
Bei den Tests dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auch die ausreichende Anwesenheit.
Bei den Tests dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auch die ausreichende Anwesenheit.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Wer in der ersten Stunde nicht anwesend ist, wird von der Liste gestrichen. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Prüfungsstoff
Stoff des Tests ist der bis dahin erarbeitete Stoff, beim zweiten Test ist natürlich auch der Test des ersten Tests weiterhin Prüfungsgegenstand.
Literatur
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Grundlage ist das, was auch für die Prüfung aus Strafrecht notwendig war (Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/ unter „Stoffabgrenzung und empfohlene Lehrbücher“). Es ist natürlich jedem unbenommen, medizinrechtliche Literatur zu erwerben, für diesen Kurs ist das nicht notwendig.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 04.10.2022 10:29
Es geht in dieser Lehrveranstaltung darum, Strafrecht unter dem Blickwinkel der Gegebenheiten der Medizin aufzuarbeiten. Bedenken Sie: Die Lehrveranstaltung dient - wie alle juristischen Veranstaltungen von Wahlfachkörben - der Vertiefung des Strafrechtswissens (materielles und formelles Strafrecht). Eine Vertiefung ist nur möglich, wenn entsprechendes Wissen bereits vorhanden ist. Die Veranstaltung ist daher primär für Studierende gedacht, die die Modulprüfung aus Strafrecht bereits absolviert haben oder in diesem Semester absolvieren wollen. Für alle übrigen Studierenden erscheint die Veranstaltung als weniger geeignet.Stoff des Tests ist der bis dahin erarbeitete Stoff, beim zweiten Test ist natürlich auch der Test des ersten Tests weiterhin Prüfungsgegenstand.Vorbereitung: Die Lehrveranstaltung dient der Vertiefung des Strafrechtswissens (materielles und formelles Strafrecht). Es ist daher sinnvoll, das für die Modulprüfung aus Strafrecht und Strafprozessrecht in diesem Themenbereich Gelernte zu wiederholen.