030112 SE Seminar Recht des christlichen Ostens (2013S)
Ostkirchen in Österreich in Geschichte und Gegenwart (auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Vorbesprechung: 12.3.2013 16.00 im Dienstzimmer Prof. Potz
Anwesenheitspflicht bei allen Terminen!
Anwesenheitspflicht bei allen Terminen!
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Freitag
07.06.
09:00 - 18:00
Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Samstag
08.06.
09:00 - 18:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Seminarreferat und Seminararbeit
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Themenabhängig;
Basisinformationen mit weiterführenden Literaturangaben: Potz-Synek, Orthodoxes Kirchenrecht, Freistadt 2007; Nemeth, Josef von Zhishman (1820-1894) und die Orthodoxie in der Donaumonarchie, Freistadt 2012; für einen ersten Überblick über die derzeit in Wien bestehenden Gemeinden: Gastgeber – Gschwandtner, Die Ostkirchen in Wien, Wien 2004.
Basisinformationen mit weiterführenden Literaturangaben: Potz-Synek, Orthodoxes Kirchenrecht, Freistadt 2007; Nemeth, Josef von Zhishman (1820-1894) und die Orthodoxie in der Donaumonarchie, Freistadt 2012; für einen ersten Überblick über die derzeit in Wien bestehenden Gemeinden: Gastgeber – Gschwandtner, Die Ostkirchen in Wien, Wien 2004.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
In diesem Seminar wollen wir sowohl historische Entwicklungen als auch aktuelle, v.a. die orthodoxen Kirchen betreffende, Rechtsfragen behandeln. Abhängig von Interessen und Sprachkenntnissen der Teilnehmenden können in Referaten und Seminararbeiten Grundzüge des staatlichen Religionsrechts (Rechtsstellung vor und nach der Toleranzgesetzgebung Josef II., staatliche Anerkennung von Kirchengemeinden, das sog. „Orthodoxengesetz“ von 1967 und seine Novelle von 2011, das „Orientalisch-orthodoxe Kirchengesetz“ von 2003 und die vorausgegangene Anerkennung der Armenischen und der Syrisch-Orthodoxen Kirche), innerkirchliche Strukturprobleme (Ausdifferenzierung nach nationalen Kriterien, Einrichtung einer Bischofskonferenz) und bildungspolitische Fragen (Religionsunterricht, Theologenausbildung) behandelt werden.