030115 KU Das neue Erwachsenenschutzrecht (2019W)
Erste Erfahrungen in Theorie und Praxis
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Persönliche Anmeldung in der Vorbesprechung
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
persönliche Anmeldung in der Vorbesprechung am 14.10.2019
Montag
14.10.
10:00 - 12:00
Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
(Vorbesprechung)
Montag
28.10.
10:00 - 14:00
Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Montag
04.11.
10:00 - 14:00
Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Montag
11.11.
10:00 - 14:00
Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Montag
02.12.
10:00 - 14:00
Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Montag
16.12.
10:00 - 12:00
Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Studierenden erarbeiten zu bestimmten Themenbereichen (zB Handlungsfähigkeit der vertretenen Person; gerichtliche Kontrolle in Vermögensangelegenheiten; Einwilligung in eine medizinische Behandlung; rechtsberatende Berufe und ihre Mitwirkung bei der Errichtung der Vertretung …..) Referate, über die sodann diskutiert wird. Grundlage für die Referate sollen bereits vorliegende oberstgerichtliche Entscheidungen oder fachliterarische Beiträge in Zeitschriften oder Kommentaren sein. Dadurch soll ein möglichst umfassendes Bild der neuen Rechtslage nach dem 2.ErwSchG entstehen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch Bewertung der Referate (und der dazu erarbeiteten Handouts), der Mitarbeit in den Diskussionen und durch eine abschließende Klausur. Die Beurteilung erfolgt nach einem Punktesystem, wobei Punkte sowohl durch das Referat, als auch durch engagierte Beteiligung an der Diskussion und schließlich durch die Klausur erworben werden können. Details werden anlässlich der Vorbesprechung bekanntgegeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Teilnahme an der Vorbesprechung (nur dort können Referate übernommen werden); persönliche Anwesenheit, nur ein Termin darf aus wichtigen Gründen versäumt werden; Grundkenntnisse aus dem bürgerlichen Recht erwünscht.
Prüfungsstoff
§§ 239 bis 276 ABGB samt den durch diese verwiesenen Bestimmungen (insbes §§ 233ff AußStrG); jedoch nur, soweit in den Referaten und Diskussionen erörtert.
Literatur
Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Erwachsenenschutzrecht, Manz, 2018
Zierl/Schweighofer/Wimberger, Erwachsenenschutzrecht², LexisNexis, 2018
Barth/Ganner (Hrsg), Handbuch des Erwachsenenschutzrechts³, Linde, 2019
Weitere Literatur (und - soweit vorhanden – Judikatur wird bei Verteilung der Referate bekanntgegeben).
Zierl/Schweighofer/Wimberger, Erwachsenenschutzrecht², LexisNexis, 2018
Barth/Ganner (Hrsg), Handbuch des Erwachsenenschutzrechts³, Linde, 2019
Weitere Literatur (und - soweit vorhanden – Judikatur wird bei Verteilung der Referate bekanntgegeben).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15