Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030115 KU Das neue Erwachsenenschutzrecht (2020W)

Erfahrungen in Theorie und Praxis; besonders herausfordernde Fragen für (angehende) Praktiker in rechtsberatenden Berufen und in der Justiz

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Zusätzlich zur online Anmeldung persönliche Anmeldung in ersten Einheit; die Themenvergabe der Referate erfolgt in der ersten Einheit.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 28 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 15.10. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 29.10. 10:00 - 13:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 05.11. 10:00 - 13:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 12.11. 10:00 - 13:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 03.12. 10:00 - 13:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 10.12. 10:00 - 13:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 17.12. 10:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Studierenden erarbeiten zu für die Praxis besonders relevanten Themenbereichen (zB Handlungsfähigkeit der vertretenen Person; Genehmigungsvorbehalt; gerichtliche Kontrolle; Einwilligung in eine medizinische Behandlung; rechtsberatende Berufe und ihre Mitwirkung bei der Errichtung der Vertretung …..) Referate, über die sodann diskutiert wird. Grundlage für die Referate sind vor allem bereits vorliegende oberstgerichtliche Entscheidungen oder fachliterarische Beiträge in Zeitschriften oder Kommentaren. Die Lehrveranstaltung bereitet damit gezielt (aber auch umfassend) auf die praktische Anwendung des Gesetzes vor, soll Grundkenntnisse vertiefen helfen und richtet sich demnach auch an bereits aktiv Tätige.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch Bewertung der Referate (und der dazu erarbeiteten Handouts), der Mitarbeit in den Diskussionen und durch eine abschließende Klausur. Sie orientiert sich an einem Punktesystem, wobei Punkte sowohl durch das Referat, als auch durch engagierte Beteiligung an der Diskussion und schließlich durch die Klausur erworben werden können. Details werden anlässlich der Vorbesprechung bekanntgegeben.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Teilnahme an der Vorbesprechung (nur dort können Referate übernommen werden); persönliche Anwesenheit, nur ein Termin darf aus wichtigen Gründen versäumt werden; Kenntnisse aus dem bürgerlichen Recht erwünscht.

Prüfungsstoff

§§ 239 bis 276 ABGB samt den durch diese verwiesenen Bestimmungen (insbes §§ 233ff AußStrG); jedoch nur, soweit in den Referaten und Diskussionen erörtert.

Literatur

Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Erwachsenenschutzrecht, Manz, 2018
Zierl/Schweighofer/Wimberger, Erwachsenenschutzrecht², LexisNexis, 2018
Barth/Ganner (Hrsg), Handbuch des Erwachsenenschutzrechts³, Linde, 2019
Weitere Literatur (und - soweit vorhanden – Judikatur wird bei Verteilung der Referate bekanntgegeben).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15