Universität Wien

030123 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2020S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 19.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 26.03. 17:00 - 18:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 02.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 23.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 30.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 07.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 14.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf und Inhalte: Die Übung findet wöchentlich statt. Es werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige Klausur- und Modulprüfungsfälle mündlich durchbesprochen.
Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie hier: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Endnote setzt sich aus der Note der schriftlichen Klausur und der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen, wobei die schriftliche Leistung mit 80% und die mündliche Leistung mit 20% gewichtet werden.
Erste Klausur am
Zweite Klausur am
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Eine positive Klausur. Werden zwei Klausuren mitgeschrieben, zählt deren Mittelwert als Klausurnote.
Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/).

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff richtet sich nach dem Inhalt der einzelnen Einheiten.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15