Universität Wien

030131 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2017S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausurtermine:
6.4.2017
1.6.2017

Donnerstag 09.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 16.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 23.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 30.03. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 06.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 27.04. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 04.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 11.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 18.05. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 01.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 08.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 22.06. 12:00 - 14:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht mitsamt seinen internationalen Bezügen erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.
Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle im Vorfeld auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht zur Verfügung gestellt (http://zvr.univie.ac.at ).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.
Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Es besteht Anwesenheitspflicht - zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt.

Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen. Voraussetzung für die Beurteilung ist die Erbringung zumindest einer schriftlichen Klausurleistung.

Angemeldete Studierende können sich bis 5.4.2017 von der Lehrveranstaltung abmelden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Im Rahmen der Pflichtübung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 23.06.2023 00:11