Universität Wien

030135 KU Digitaler Nachlass (2023S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 87 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 31.05. 17:30 - 20:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 01.06. 17:30 - 20:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Freitag 02.06. 17:30 - 20:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Format: Der Kurs findet in Präsenz im Hörsaal statt. Bei Bedarf kann ohne Verzögerung auf ein digitales Format ausgewichen werden.

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung:

Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf das Erbrecht? Was ist der „digitale Nachlass“? Was geschieht mit Accounts, Daten, Verträgen über digitale Leistungen etc nach dem Tod? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für den Erblasser und Anbieter digitaler Leistungen?

Die Lehrveranstaltung vermittelt einen Überblick über Rechtsfragen des „digitalen Nachlasses“ aus der Perspektive von Erblassern, Anbietern digitaler Leistungen sowie Verfassern von Verträgen und letztwilligen Verfügungen. Die Studierenden können danach Sachverhalte beurteilen, weil sie theoretisches Wissen erworben und darüber hinaus die einschlägige Rechtsprechung anhand von gemeinsam diskutierten Fällen kennengelernt haben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Hausarbeit. Die Studierenden verfassen ein kurzes Rechtsgutachten und/oder eine letztwillige Verfügung.

Die Prüfungsleistung ist unabhängig vom Kursformat als digitales „24 Hour Take Home Exam“ zu erbringen. Sie dürfen dabei Ihre Mitschriften und die Kursunterlagen verwenden. Damit Sie sich wegen der Länge der Arbeitszeit nicht stressen, dürfen Sie maximal drei Seiten schreiben (Schrift: Times New Roman; Schriftgröße: 12; Zeilenabstand: 1,5; Format: PDF). Diese Vorgaben sind zwingend einzuhalten; Nichteinhaltung führt zu einer schlechteren Note.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Voraussetzungen: Absolvierung des ersten Studienabschnitts. Grundkenntnisse im bürgerlichen Recht und im Zivilverfahrensrecht; die Absolvierung der Modulprüfungen ist nicht Voraussetzung, aber hilfreich für das bessere Verständnis des Stoffes.

Beurteilung: Positive Klausur, Mitarbeit und Anwesenheit. Die Klausur ist Basis für die Endnote. Ist die Klausur negativ oder wurde sie aus einem wichtigen Grund versäumt (ärztliche Krankmeldung), kann eine Ersatzklausur geschrieben werden.
Freiwillige Mitarbeit verbessert die Note: Ab 1 Plus: Verbesserung um einen Grad (nicht bei negativer Klausur/bei Zwischennote von zwei Klausuren kann nur die bessere Note erreicht werden). Das Sammeln von Mitarbeitsplus möglich, indem Sie sich an der Diskussion während der Einheiten beteiligen.

Angemeldete Studierende, die in der ersten Einheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes fehlen, werden abgemeldet. Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Einheiten. Wer ohne Angabe eines wichtigen Grundes fehlt, kann in diesem geblockten Kurs kein positives Zeugnis mehr erlangen. Wer nach Ende der Abmeldefrist am Kurs teilnimmt, wird benotet, selbst wenn keine Klausur mitgeschrieben wird. Achten Sie ggf darauf, sich rechtzeitig abzumelden.

Prüfungsstoff

Die im Kurs behandelten Themen sowie die zur Verfügung gestellte Literatur und Judikatur.

Literatur

Aktuelle Gesetzesausgabe: Kodex Bürgerliches Recht. Sondergesetze bzw relevante Ausschnitte werden via moodle zur Verfügung gestellt.

Als Lernunterlage dienen die ebenfalls via moodle zur Verfügung gestellte Literatur (Beiträge aus Fachzeitschriften, Buchkapitel; auf deutsch und englisch) und Judikatur sowie die Folien.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 22.05.2023 10:46