030137 PF StEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2017W)
(Sachenrecht)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Anmeldung von Do 28.09.2017 10:30 bis Do 05.10.2017 23:59
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 12.10. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 19.10. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 09.11. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 16.11. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 23.11. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 30.11. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 07.12. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 14.12. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 11.01. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 18.01. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln juristischer Methodik, römischer Denkfiguren auch als Fundamente unserer modernen Privatrechte und das Erlernen des römischen Sachenrechts anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung). Die Texte sind von den Studierenden in eigener Arbeit vorzubereiten und werden in Lehrveranstaltungseinheiten gemeinsam besprochen und diskutiert.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden benotet.
Für ein positives Zeugnis sind erforderlich:
1. regelmäßige (kontrollierte) Anwesenheit
2. das Erreichen von insgesamt 30 Punkten bei den drei angebotenen Klausuren (bei welchen jeweils 30 Punkte erlangt werden können). Es werden nur die zwei besseren Klausuren gewertet.
Für ein positives Zeugnis sind erforderlich:
1. regelmäßige (kontrollierte) Anwesenheit
2. das Erreichen von insgesamt 30 Punkten bei den drei angebotenen Klausuren (bei welchen jeweils 30 Punkte erlangt werden können). Es werden nur die zwei besseren Klausuren gewertet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Römisches Sachenrecht.
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 10. Auflage (2012)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage (2014)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage (2014)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15