030137 PF STEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2019W)
Sachenrecht
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 00:01 bis Fr 20.09.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 11.10.2019 23:59
Details
max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 10.10. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 17.10. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 24.10. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 31.10. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 07.11. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 14.11. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 21.11. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 28.11. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 05.12. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 12.12. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 09.01. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 16.01. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 23.01. 12:00 - 14:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Ziel der Lehrveranstaltung ist das Vermitteln juristischer Methodik, römischer Denkfiguren auch als Fundamente unserer modernen Privatrechte und das Erlernen des römischen Sachenrechts anhand von Fällen und antiken Quellentexten (in Übersetzung). Die Texte sind von den Studierenden in eigener Arbeit vorzubereiten und werden in Lehrveranstaltungseinheiten gemeinsam besprochen und diskutiert.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden benotet.
Für ein positives Zeugnis ist erforderlich: das Erreichen von insgesamt 30 Punkten bei den drei angebotenen Klausuren (bei welchen jeweils 30 Punkte erlangt werden können). Es werden nur die zwei besseren Klausuren gewertet.
Mündliche substantielle Mitarbeit kann die Note verbessern.
Für ein positives Zeugnis ist erforderlich: das Erreichen von insgesamt 30 Punkten bei den drei angebotenen Klausuren (bei welchen jeweils 30 Punkte erlangt werden können). Es werden nur die zwei besseren Klausuren gewertet.
Mündliche substantielle Mitarbeit kann die Note verbessern.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Siehe oben
Prüfungsstoff
Römisches Sachenrecht. Es werden bei den drei Klausuren jeweils die Kapitel abgeprüft, die bis dahin in der Übung besprochen wurden.
Literatur
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage (2014)
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2012)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 3. Auflage (2014)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15