030139 SE Seminar aus Arbeits- und Sozialrecht (2025S)
für Dissertant*innen und Diplomand*innen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 11.02.2025 00:01 bis So 02.03.2025 23:59
- Abmeldung bis So 16.03.2025 23:59
Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Vorbesprechung: 10. März 2025, 12:00 Uhr, im Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Zi. 001
03. und 04. Juni 2025, 09:00-18:00 Uhr, Wien - außerhalb der Universität
- Montag 10.03. 12:00 - 13:30 Ort in u:find Details (Vorbesprechung)
- Dienstag 03.06. 09:00 - 18:00 Ort in u:find Details
- Mittwoch 04.06. 09:00 - 18:00 Ort in u:find Details
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Halten eines Referats und Abfassen einer Seminararbeit
voraussichtlicher Abgabetermin: Mitte/Ende Juni 2022
voraussichtlicher Abgabetermin: Mitte/Ende Juni 2022
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheitspflicht an beiden Seminartagen (insgesamt 80% Mindestanwesenheit)
Beurteilung: Referat/Seminararbeit 80%, Mitarbeit/Diskussion 20%.Die Gesamtnote ergibt sich aus der Beurteilung des Referats und der Seminararbeit (bzw der schriftlichen Referatsdokumentation).Erwartet wird ein max. 15minütiges Referat (daran anschließend Diskussion). Es gibt keine Möglichkeit, vor Ort PowerPoint zu nutzen. Daher ist für die anderen Teilnehmer ein ausführlicheres Hand-Out vorzubereiten und vor Ort zu verteilen (bitte dort auch Gesetzesbestimmungen, die allenfalls nicht im AR-Kodex sind, einzuarbeiten).Bei Ausarbeitung der Themen wird eine umfassende juristische Recherche erwartet. Die bloße Exzerption der hier angegebenen Quellen reicht jedenfalls nicht aus. Diese sind nur ein erster Hinweis und Ausgangspunkt weiteren Forschung. Der Antrag auf Approbation ist zusammen mit der Diplomandenseminararbeit fristgerecht abzugeben, nachträgliche Anträge auf Approbation werden nicht entgegengenommen! Die schriftliche Ausarbeitung soll jenen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, die üblicherweise an juristische Texte gestellt werden.
Beurteilung: Referat/Seminararbeit 80%, Mitarbeit/Diskussion 20%.Die Gesamtnote ergibt sich aus der Beurteilung des Referats und der Seminararbeit (bzw der schriftlichen Referatsdokumentation).Erwartet wird ein max. 15minütiges Referat (daran anschließend Diskussion). Es gibt keine Möglichkeit, vor Ort PowerPoint zu nutzen. Daher ist für die anderen Teilnehmer ein ausführlicheres Hand-Out vorzubereiten und vor Ort zu verteilen (bitte dort auch Gesetzesbestimmungen, die allenfalls nicht im AR-Kodex sind, einzuarbeiten).Bei Ausarbeitung der Themen wird eine umfassende juristische Recherche erwartet. Die bloße Exzerption der hier angegebenen Quellen reicht jedenfalls nicht aus. Diese sind nur ein erster Hinweis und Ausgangspunkt weiteren Forschung. Der Antrag auf Approbation ist zusammen mit der Diplomandenseminararbeit fristgerecht abzugeben, nachträgliche Anträge auf Approbation werden nicht entgegengenommen! Die schriftliche Ausarbeitung soll jenen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, die üblicherweise an juristische Texte gestellt werden.
Prüfungsstoff
Literatur
Wird zT im thematischen Zusammenhang bekanntgegeben. Erwartbare grundlegende juristische Recherche wird vorausgesetzt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 21.03.2025 05:05
Sabara, Änderungen betreffend Dienstzettel, Mehrfachbeschäftigung ua - Initiativantrag, ARD 6886/14/2024; Stupar, Umsetzung der RL (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU ("Transparenz-RL"), ZAS 2024, 93.2. Ideeller Schadenersatzanspruch eines AN gegen den AG wg Datenschutzverstoß
EuGH, C-741/21; Brenn, Schadenersatz nach Art 82 DSGVO erfordert einen materiellen oder immateriellen Schaden, ÖJZ 2024, 714; BAG 25. 7. 2024, 8 AZR 225/23; Sabara, BAG: Schadenersatz nach der DSGVO nach heimlicher Überwachung im Krankenstand durch Detektei, ARD 6930/8/2025.3. Versuch, dem Arbeitsrecht durch Zwischenschalten von Kapitalgesellschaften zu entfliehen:
Pfalz, Zwischengeschaltete Kapitalgesellschaften im Arbeitsrecht, ZAS 2018, 52.4. Der Wechsel von Arbeitnehmern im Schnittpunkt zwischen Arbeits- und Wettbewerbsrecht:
OGH 17.09.2014, 4 Ob 125/ 14g; Schima, Der Wechsel von Arbeitnehmern im Schnittpunkt zwischen Arbeits- und Wettbewerbsrecht, ZAS 2020, 229; Winter, Der nachvertragliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen als (arbeitsrechtliche) Querschnittsmaterie, ZAS 2025, in Druck.5. Entlassung wegen sexueller Belästigung
OGH 22.03.2024, 8 ObA 70/23m.6. Aufwandersatz für Miet- und Betriebskosten im Homeoffice
OGH 27.09.2023, 9 ObA 31/23h.7. Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung – Mehrarbeitszuschlag in Ö Unionsrechtskonform?
EuGH C-660/20, MK/Lufthansa, ECLI:EU:C:2023:789; EuGH C-148/22 und C-185/22, IK und CM / KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation eV, ECLI:EU:C:2024:637; Kietaibl/Dullinger, ecolex 2025, 59.8. Kostenersatzanspruch des Europäischen Betriebsrates
OGH 29.08.2023, 8 ObA 28/23k.9. Erweiterter Kündigungsschutz durch Betriebsvereinbarung? BV-begründete Vertragsregelungen?
OGH 18.10.2023, 9 ObA 65/23h.10. Klagbarkeit des Rechts auf Beschäftigung
OGH 23.02.2023, 8 ObA 94/22i.11. Kündigung während Elternteilzeit (objektive Gründe)
OGH 9 ObA 91/23g.12. Anforderungen an ein entschuldigendes Kontrollsystem iSd Verwaltungsstrafrechts
VwGH, Ra 2024/02/0052.13. Krankheit oder Behinderung iSd § 3 BEinstG?
OGH 28.06.2023, 9 ObA 36/23v.14. Ausbildungskostenrückersatz nach § 2d AVRAG: Rückersatz bei nicht-bestandener Ausbildung?
OGH 11.01.2024, 8 ObA 74/23z.15. Das Verhältnis des neuen § 11b AVRAG zum Ausbildungskostenrückersatz nach § 2d AVRAG
Kietaibl/Dullinger, Ausbildungskosten nach § 11b AVRAG und Ausbildungskostenrückersatz, ecolex 2024, 695; Mosing, Der neue § 11b AVRAG und die Zulässigkeit von Ausbildungskostenrückersatzvereinbarungen, ZAS 2024, 216.16. Kündigungsfristen für ArbeiterInnen in Saisonbetrieben
OGH 27.09.2023 9 ObA 38/23p; VfGH 25. 6. 2024, G 29/2024.17. § 1155 ABGB und Dienstverhinderung im COVID-19-Lockdown
OGH 24.11.2022, 9 ObA 77/22x.18. Umfang des Entgeltanspruchs für überlassene Arbeitskräfte nach § 10 Abs 1 AÜG
OGH 9 ObA 18/24y.19. Entlassung wegen unrichtige Eintragung im Zeiterfassungssystem
OGH 9 ObA 58/23d.20. Dienstfreistellung in der Kündigungsfrist: Tätigkeit für andere AG und Anrechnung
OGH 9 ObA 52/23.21. Haftung der AN-Vertreter im Aufsichtsrat