030142 KU IT-Strafrecht I (2023W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 12.09.2023 00:01 bis Di 26.09.2023 23:59
- Abmeldung bis So 15.10.2023 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 10.10. 16:15 - 17:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.10. 16:15 - 17:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.10. 16:15 - 17:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 31.10. 16:15 - 17:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.01. 16:15 - 17:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.01. 16:15 - 17:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.01. 16:15 - 17:45 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Anhand von Folien und Beispielsfällen werden sämtliche materiell-rechtlichen Delikte des StGB und des Nebenstrafrechts mit IT-Bezug durchbesprochen.Themengebiete:Einheit I: Einführung, Angriffe auf Daten und Systeme (zB Hacking, (D)Dos-Attacken)Einheit II: Datenschutzrecht und Strafrecht, Datenfälschung, Unbare ZahlungsmittelEinheit III: Vermögensschäden (zB Computerbetrug, „Phishing“), Missbrauch iVm KryptowährungenEinheit IV: Straftaten gegen die Persönlichkeitssphäre (zB Cybermobbing, Ehrschutzdelikte)Einheit V: Verbotene Online-Inhalte (zB bestimmte pornographische Inhalte, nationalsozialistische und sonstige extremistische Inhalte, „hate crime“)Hinweis: Der KU IT-Strafrecht II im SoSe 2024 behandelt aufbauend auf den KU IT-Strafrecht I IT-bezogene Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit, der strafrechtlichen Haftung von Providern sowie Fragen der Datenermittlung im Sicherheitspolizei- und Strafprozessrecht.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es finden zwei Klausuren statt (am 16.1.2024 und 23.1.2024), aus denen sich die Gesamtnote zu je 50% zusammensetzt. Eine nicht mitgeschriebene Klausur zählt als negative Note.
Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, wird der KU - selbst wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde - gemäß Satzung der Universität Wien negativ beurteilt. Eine Abmeldung ist bis zum 15.10.2023 möglich, danach gem Satzung der Universität Wien nur mehr aus wichtigem Grund.
Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung, wird der KU - selbst wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde - gemäß Satzung der Universität Wien negativ beurteilt. Eine Abmeldung ist bis zum 15.10.2023 möglich, danach gem Satzung der Universität Wien nur mehr aus wichtigem Grund.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Note setzt sich zu je 50 % aus den beiden schriftlichen Klausuren zusammen.
Prüfungsstoff
Vortrag, Fallbeispiele
Literatur
Reindl-Krauskopf/Salimi/Stricker, IT-Strafrecht (2018); KODEX IT-Strafrecht, 3. Auflage (2022); Ergänzend: Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht im Überblick, 2. Auflage (2010); Bergauer, Das materielle Computerstrafrecht (2016); Kommentierungen und Aufsätze zu den §§ 74 Abs 1 Z 5, 107a, 107c, 111, 115, 118a, 119, 119a, 120a, 123, 126a, 126b, 126c, 148a, 207a, 208a, 208a, 215a, 225a, 241a-241h, 278f, 282a, 283 StGB, § 63 DSG.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 10.10.2023 10:46